Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg/Altertheim: Geplantes großes Wasserschutzgebiet im Landkreis Würzburg: Das ist der Stand und so geht es jetzt weiter

Würzburg/Altertheim

Geplantes großes Wasserschutzgebiet im Landkreis Würzburg: Das ist der Stand und so geht es jetzt weiter

    • |
    • |
    Das Wasserschutzgebiet "Zeller Quellen" westlich von Würzburg, das rund die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgt, soll von 8 auf 66 Quadratkilometer erweitert werden.
    Das Wasserschutzgebiet "Zeller Quellen" westlich von Würzburg, das rund die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgt, soll von 8 auf 66 Quadratkilometer erweitert werden. Foto: Patty Varasano

    Wie geht es mit dem geplanten erweiterten Wasserschutzgebiet im Westen Würzburgs im neuen Jahr 2025 weiter? Diese Frage hat für mehr als 80.000 Menschen Relevanz: für 65.000 Menschen in der Stadt Würzburg, die ihr Trinkwasser aus den Zeller Quellstollen erhalten, und für 18.000 Menschen in zwölf Landkreisgemeinden im Einzugsgebiet der Quellen.

    Das gesamte Gebiet soll geschützt und von derzeit acht auf 66 Quadratkilometer vergrößert werden. So zumindest ist der Plan der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV), um die Versorgung der Hälfte der Würzburger Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen. Das Umweltamt fordert bereits seit 1992, dass das Schutzgebiet erweitert wird. 2022 wurde das Verfahren eröffnet.

    Bei der mündlichen Erörterung im Oktober 2024 wurden Behörden, Fachstellen sowie Bürgerinnen und Bürger gehört, die von der Ausweisung des Wasserschutzgebiets betroffen wären. 44 behördliche sowie 157 private Einwendungen dagegen waren zunächst beim Landratsamt Würzburg eingegangen. Weil die TWV ergänzende Unterlagen nachgereicht hatte, wurde die Frist zur Stellungnahme bis 17. Dezember 2024 verlängert. 

    Neun ergänzende Stellungnahmen eingegangen - zwei davon von Firmen

    Wie ein Sprecher des Landratsamtes nun mitteilt, sind daraufhin noch neun weitere Stellungnahmen eingegangen, davon drei von Trägern öffentlicher Belange und Behörden, vier von Privatpersonen und zwei Stellungnahmen von Firmen. 

    Die beiden Unternehmen kommen aus dem Betroffenenkreis "Wirtschaft, Bergbau, Deponien und Raumplanung", gibt das Landratsamt auf Nachfrage an. Sie zählen also mutmaßlich zu den Firmen, mit denen die TWV im geplanten Schutzgebiet die größten Interessenskonflikte hat. Dies sind der Gips-Konzern Knauf aus Iphofen, der den Bau von Bayerns größtem Gips-Bergwerk in der Altertheimer Mulde beantragt hat, sowie die Recyclingfirma Beuerlein aus Volkach (beide Lkr. Kitzingen), die ihre Tongrube dort zu einer DK1-Deponie für leicht toxischen Bauschutt umwidmen will. 

    Die ergänzenden Einwendungen nennen laut Landratsamt unter anderem folgende Aspekte: Das Interesse der öffentlichen Wasserversorgung würde einseitig überzeichnet, die Ermittlung des Trinkwassereinzugsgebiets sei beispielsweise in den Randbereichen defizitär, aktuelle Entwicklungen des Trinkwasservorkommens seien nicht berücksichtigt worden. Solche Argumente waren bereits beim Erörterungstermin von Anwälten der Unternehmen Knauf und Beuerlein eingebracht worden.

    Ein Einwender habe nun "im Kern dargelegt, dass die Ergebnisse bisheriger Untersuchungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit eines geplanten bergbaulichen Vorhabens mit dem Trinkwasserschutz in den Unterlagen für das Wasserschutzgebiet nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt worden seien", teilt das Landratsamt mit. Diese müssten aber, so die Forderung, "beim Erlass einer Verordnung miteinfließen".

    Wann fällt die Entscheidung über die Ausweisung des Wasserschutzgebiets?

    Jetzt könnte die Erörterung bald auf die Zielgeraden gehen - oder noch in eine weitere Runde. Denn das Landratsamt Würzburg leitet die ergänzenden Stellungnahmen zunächst an Trinkwasserversorger TVW und an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg weiter. Nach deren Erwiderungen prüft es, ob die Erörterung damit abgeschlossen werden kann - oder ob erst noch weitere Schritte erfolgen, zum Beispiel eine erneute mündliche Erörterung. Wie lange das alles dauern wird? Darüber könne keine Aussage getroffen werden, teilt die Behörde mit. 

    Fest steht: Nach Abschluss der Erörterung wartet nur noch die rechtliche Prüfung. Aber auch dafür gibt es laut Landratsamt Würzburg keine zeitliche Befristung. Wann eine Entscheidung über die Ausweisung des Wasserschutzgebiets fällt, ist also völlig offen. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden