Zu den Leserbriefen „Gemünden muss für Mainbrücke nichts zahlen“ und „Obskure Vereinbarung zur Mainbrücke mit Landkreis“ in der Main-Post am Montag und Dienstag meldet sich das Landratsamt Karlstadt zu Wort.
„Auch wenn der Landkreis Main-Spessart sich üblicherweise zu Leserbriefen und persönlichen Meinungen einzelner Bürger in der Presse nicht äußert, enthalten die beiden oben genannten Artikel einschließlich der Kommentare so gravierende Fehlinformationen, dass es im Sinne einer sachlichen Aufklärung trotzdem einer Richtigstellung bedarf“, schreibt der Pressesprecher des Landratsamts, Holger Steiger, einleitend.
Versäumnisse der Stadt
Tatsache sei, dass der Landkreis Main-Spessart als Nachfolger des Landkreises Gemünden in der Pflicht stehe, die Mainbrücke zu übernehmen. Tatsache sei aber auch, dass die Stadt Gemünden, als Eigentümerin und Bauherrin der Brücke, es von Anfang an versäumt habe, die bei der Errichtung des Bauwerks aufgetretenen millionenschweren Baumängel rechtzeitig zu rügen und auf deren Beseitigung zu drängen. „Hätte die Stadt vor 35 Jahren zum Beispiel die Abnahme verweigert oder zumindest ihre Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, wären die Diskussionen der letzten Jahrzehnte nicht notwendig gewesen“, erklärt Steiger weiter.
Bei Schließung des Brückenvertrags sei man aber selbstverständlich davon ausgegangen, dass ein neu errichtetes Brückenbauwerk bei der Übernahme dann auch mängelfrei sei. „Der Landkreis Main-Spessart wehrt sich deshalb nicht gegen die Übernahme der Brücke an sich, sondern dagegen, dass es die Stadt Gemünden bisher nicht geschafft hat, ein mängelfreies Bauwerk zu übergeben“, so Steiger. Es sei bezeichnend, dass der Landkreis nun mit 80 Prozent Beteiligung auch für Versäumnisse der Stadt in der Vergangenheit aufkomme.
„Das immer wieder falsch zitierte Gerichtsurteil wurde im Übrigen nie rechtskräftig, sondern im Gegenteil, der Rechtsstreit wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2011 – durch die außergerichtliche Vereinbarung zur Sanierung und Ertüchtigung der Mainbrücke Gemünden – für erledigt erklärt“, erklärt der Pressesprecher des Landratsamts. Was ebenfalls immer wieder übersehen werde, sei die Tatsache, dass der Landkreis Main-Spessart als damaliger Zuschussgeber die Mainbrücke allein aus fördertechnischen Gründen frühestens Ende der 80er Jahre hätte übernehmen dürfen.
Zu den Vorwürfen, der Landkreis stehe nicht zu Gemünden, sollten folgende Dinge überdacht werden, schreibt Steiger: „In allen vier ehemaligen Kreisstädten, die ja ebenfalls entlang des Mains liegen, besitzt der Landkreis bisher keine einzige Mainbrücke. So hat der Landkreis gerade eben die Übernahme der alten Mainbrücke Marktheidenfeld abgelehnt.“ Insgesamt dürfte jedem klar sein, dass zunächst einmal die Gemeinde dafür sorgen solle, auf eigenen Wegen in ihre Ortsteile zu gelangen – selbst wenn diese auf der anderen Mainseite lägen.
Für Mängel nicht verantwortlich
Die Diskussionen um die Sperrung der Mainbrücke zeigten, wie wichtig in Gemünden dieser Mainübergang für den innerstädtischen Verkehr sei. „Trotzdem wird der Landkreis Main-Spessart mit der Mainbrücke Gemünden den einzigen fahrbaren Mainübergang im Stadtgebiet übernehmen und hier der Stadt bei der Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs maßgeblich unter die Arme greifen. Darüber hinaus trägt der Landkreis 80 Prozent der Kosten zur Behebung von Baumängeln, für die er im Grunde genommen nicht verantwortlich war. Damit steht der Landkreis Main-Spessart sehr wohl hinter der Stadt Gemünden“, beendet der Pressesprecher des Landratsamts die Ausführungen.