Am kommenden Samstag sollen bundesweit die allermeisten Corona-Beschränkungen auslaufen. Doch die Bundesländer stemmen sich angesichts von Rekord-Infektionszahlen und Personalengpässen in Kliniken mit aller Macht gegen die massiven Lockerungen. Bayern spielt dabei eine Vorreiterrolle. Der Freistaat würde die Schutzmaßnahmen gerne verlängern. Doch solange das neue Infektionsschutzgesetz nicht überarbeitet wird, ist das schwierig. So kommt es am Montag zum Showdown bei einer kurzfristig auf Antrag Bayerns angesetzten Gesundheitsministerkonferenz.
Staatsregierung will Maskenpflicht verlängern
Konkret will die Staatsregierung zum Beispiel die Maskenpflicht im Handel oder in Freizeiteinrichtungen verlängern. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte unserer Redaktion: „Ich fände gut, wenn wir nach dem 2. April bundesweit noch vier Wochen Maskenpflicht in Innenräumen haben würden.“ Danach könne man die Lage neu beurteilen. Voraussetzung wäre aber, dass Bayern zum Hotspot erklärt werden müsste.

Ob dies möglich ist, bleibt aber rechtlich umstritten – bis hinein in die Spitzen der Ampel-Koalition. Während Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) immer wieder betont, es gebe sehr hohe Hürden, um ein ganzes Bundesland zum Hotspot zu machen, fordert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder ständig dazu auf, genau dies zu tun.
„Zwischen dem, was Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann sagen, klafft eine große Lücke“, sagt der CSU-Politiker Holetschek. Bayern fordert vom Bund daher eine Klärung dieser Detailfragen. In einem bayerischen Beschluss-Entwurf für die Gesundheitsministerkonferenz, der unserer Redaktion vorliegt und den Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland unterstützen, steht, es sei „von zentraler Bedeutung, dass der Bund durch klare und rechtssichere Hinweise für einen einheitlichen und praktikablen Vollzug sorgt oder dass der Bundesgesetzgeber das Gesetz entsprechend überarbeitet“.
Länder wollen größeren Instrumentenkasten gegen die Pandemie
Die Länder wollen weiter einen größeren sogenannten Instrumentenkasten gegen die Pandemie. „Die Hotspot-Regeln sind viel zu schwammig und ermöglichen uns keine rechtssichere Umsetzung. Wir können den Bürgerinnen und Bürgern ja nicht sagen, wir testen mal, ob das vor Gericht später dann hält“, sagt Bayerns Gesundheitsminister Holetschek.

Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und unter Nutzung einer Übergangsfrist enden die allermeisten Corona-Beschränkungen automatisch am 2. April, insbesondere Zugangsregeln wie 2G und 3G. Es bleiben dann nur noch die Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen – nicht aber die Maskenpflicht in sonstigen Innenräumen, etwa im Handel, in Freizeiteinrichtungen oder auch in Schulen. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und die Förderschulen, in denen die Maskenpflicht in Bayern ab Montag fällt, sieht Holetschek keinen Handlungsbedarf: „Das können wir so lassen, weil wir dort ja flächendeckend PCR-Pooltests haben.“
Die Staatsregierung steht unter Druck, weil am Dienstag das Kabinett entscheiden muss, wie es im Freistaat weitergeht. Fällt dazu kein Beschluss, laufen die Corona-Regeln aus. Positive Signale aus Berlin, dass die Ampel-Koalition nachbessert, gibt es bislang nicht. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek ist verärgert: „Wenn wir uns mal ehrlich machen, lässt das heute nur einen Schluss zu: ganz Deutschland ist ein einziger Hotspot. Das hat auch fast jeder außerhalb des Regierungsviertels in Berlin so schon erkannt.“