Gehen Beschäftigte in Elternzeit, muss sich der Arbeitgeber in aller Regel um eine Vertretung kümmern. Viele Eltern haben Angst, ihren Job zu verlieren, wenn ihre Position ohne zeitliches Limit von einer anderen Person besetzt wird. Darf der Arbeitgeber eine Vertretung mit unbefristetem Vertrag einstellen, auch wenn man selbst wieder auf die ehemalige Position zurückkehren will?
Köln