Über 470 Millionen Euro wurden durch die Energiepauschale an Studierende ausbezahlt. Während das für Studierende ohne BAföG die einzige Zahlung war, ist es für BAföG-Empfänger der insgesamt dritte Zuschuss.
Mit der Energiepauschale sollen die Studierenden in Deutschland unterstützt werden, die hohen Energiekosten zu stemmen. Seit März 2023 werden die je 200 Euro an die Studierenden ausbezahlt. Die Pauschale ist steuerfrei.
Wie bekommen Studenten die 200 Euro Energiepauschale?
Studierende müssen die Einmalzahlung beantragen. Dafür wurde eigens die Website Einmalzahlung200.de erstellt, auf die die Studierenden allerdings sehr lange warten musste.
Schneller geht es dann mit der Auszahlung. Diese ist in der Regel innerhalb weniger Tage auf dem Konto.
Wie bekommen Studenten mit BAföG die Energiepauschale?
Anders als bei den vorherigen Heizkostenzuschüssen müssen BAföG-Empfänger die Einmalzahlung beantragen. Das geht ebenfalls über die offizielle Plattform www.einmalzahlung200.de.
Dort muss der Zugangscode sowie die PIN, die von der Hochschule oder der Universität zugesandt wurden, eingegeben werden. Außerdem wird ein BundID-Konto benötigt.
Energiepauschale für Studenten mit BAföG: Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?
Generell sind alle Studenten anspruchsberechtigt, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Universität in Deutschland eingeschrieben waren. Außerdem muss der gewöhnliche Aufenthaltsort oder der Wohnort zum Stichtag in Deutschland gewesen sein.
Auch Promotionsstudierende können die Einmalzahlung beantragen. Und auch ausländische Studierende haben Anspruch auf die 200 Euro Energiepauschale. Dafür müssen die oben genannten Kriterien jedoch erfüllt sein.
Und auch erwerbstätige Studierende, die bereits im vergangenen Jahr die 300 Euro Energiepauschale erhalten haben, dürfen die Einmalzahlung beantragen.