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Bürgergeld: Bürgergeld: Wie viel Geld bekommt ein Paar ohne Kinder?

Bürgergeld

Bürgergeld: Wie viel Geld bekommt ein Paar ohne Kinder?

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    Ein Paar hat einen höheren Bürgergeld-Anspruch als eine Einzelperson.
    Ein Paar hat einen höheren Bürgergeld-Anspruch als eine Einzelperson. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild)

    Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende und soll das Existenzminimum sichern. Anspruch auf die Sozialleistung haben laut dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) Personen, die arbeiten können, aber arbeitslos sind, oder deren Einkommen für sie selbst und ihre Familien nicht ausreicht.

    Dabei richtet sich die genaue Höhe des Bürgergeldes nach der jeweiligen Lebenssituation der Berechtigten. Demnach bekommt eine Einzelperson in der Regel weniger Bürgergeld, als etwa eine vierköpfige Familie oder Alleinerziehende mit zwei Kindern. Wir haben ausgerechnet, wie viel Unterstützung ein Paar ohne Kinder bekommen könnte.

    Regelbedarf: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar ohne Kinder?

    Wie viel Bürgergeld einzelne Personen oder eine Bedarfsgemeinschaft erhalten, richtet sich zunächst nach den pauschalen Regelbedarfen. Diese wurden zum 1. Januar 2024 erhöht. Den Regelsatz je nach Lebensumstand der Bürgergeld-Berechtigten gibt das BMAS so an:

    BürgergeldberechtigteRegelbedarf
    Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern563 Euro
    Volljährige Partner506 Euro
    Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern471 Euro
    Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen451 Euro
    Kinder von 6 bis 13 Jahre390 Euro
    Kinder von 0 bis 5 Jahre357 Euro

    Bei einem Paar ohne Kinder könnte es sich um volljährige Partner oder einen volljährigen sowie einen minderjährigen Partner handeln. Im ersten Fall würden beide jeweils 506 Euro und zusammen 1012 Euro bekommen. Im zweiten Fall würde der volljährige Partner 563 Euro und der minderjährige Partner 471 Euro bekommen - zusammen wären das 1034 Euro.

    Der Regelbedarf für ein Paar ohne Kinder liegt derzeit bei 1012 oder 1034 Euro. Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten für MieteNebenkosten und Heizung, wenn diese angemessen sind. Für zwei Personen gilt laut dem BMAS eine Wohnung mit zwei Zimmer oder einer Größe von 60 Quadratmetern als angemessen.

    Bürgergeld: Welche Leistungen gibt es neben dem Regelsatz?

    Neben dem Regelsatz können Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger unter Umständen noch von weiteren Leistungen oder Mehrbedarfen profitieren. So haben Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche laut dem BMAS etwa Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Diesen Mehrbedarf zahlt das Jobcenter bis zum Monat der Geburt. Für Bürgergeld-Berechtigte, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendigere Ernährung angewiesen sind, wird laut dem BMAS außerdem ein "Mehrbedarf in angemessener Höhe" übernommen.

    Zusätzlich zu Regelsatz und Mehrbedarfen können beim Bürgergeld noch weitere Leistungen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro.

    Paar ohne Kinder: Welches Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet?

    Der Gesamtbedarf von Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfängern entspricht nicht gleich der Höhe der Auszahlung vom Jobcenter. Zuerst muss noch das anzurechnende Einkommen berücksichtigt werden. Dabei haben sich die Freibeträge laut der Bundesagentur für Arbeit zum 1. Juli 2023 erhöht. Das gilt nun laut dem BMAS:

    • Vom Bruttoeinkommen werden die ersten 100 Euro nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
    • Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
    • Vom Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1000 Euro werden 30 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
    • Vom Bruttoeinkommen zwischen 1000 und 1200 Euro - bei Berechtigten mit einem minderjährigen Kind bis 1500 Euro - werden 10 Prozent nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
    • Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen ihr Einkommen unter Umständen bis zur zur Minijob-Grenze - aktuell 538 Euro - behalten.

    Beispiel: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar ohne Kinder?

    Wir haben eine Beispielrechnung - angelehnt an die Bürgergeld-Beispiele des BMAS - für den Bürgergeld-Anspruch von einem Paar ohne Kinder aufgestellt. Dafür gehen wir von zwei volljährigen Partnern aus:

    • Der Regelbedarf für beide Partner beträgt jeweils 506 Euro und liegt insgesamt bei 1012 Euro.
    • Die Kosten für Unterkunft und Heizung belaufen sich auf insgesamt 472 Euro.
    • Der Gesamtbedarf liegt bei 1484 Euro.
    • Davon wird das zu berücksichtigende Einkommen - im Beispiel sind das 0 Euro - abgezogen.
    • Nach Abzug des Einkommens ergibt sich für das Paar ohne Kinder ein Bürgergeld-Anspruch in Höhe von 1484 Euro.

    Wie sieht das Beispiel aber mit einem volljährigen und einem minderjährigen Partner aus? Hier würde sich nur der Betrag für den Regelbedarf ändern. Dieser würde bei 1034 Euro statt 1012 Euro liegen. Geht man nun von denselben Kosten für Unterkunft und Heizung sowie demselben anzurechnenden Einkommen aus, ergibt sich ein Bürgergeld-Anspruch in Höhe von 1506 Euro.

    Achtung: Wie hoch das Bürgergeld tatsächlich ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die genaue Höhe erfahren Bürgergeld-Berechtigte in der Regel von dem für sie zuständigen Jobcenter. Wer schon vorher wissen möchte, in welche Richtung es geht, kann den Bürgergeld-Rechner nutzen.

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