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Heizen: Ab wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

Heizen

Ab wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

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    Wenn es kühler wird, muss der Vermieter irgendwann die Heizung einschalten. Aber wann?
    Wenn es kühler wird, muss der Vermieter irgendwann die Heizung einschalten. Aber wann? Foto: Philipp Schulze, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Die Temperaturen sinken, der Sommer ist nun also endgültig vorbei. Für viele Menschen ein guter Grund, um langsam mit dem Heizen zu beginnen.

    Doch immer wieder kommt es vor, dass der Vermieter die Heizung über den Sommer abstellt und erst im Herbst wieder anstellt. Wann der Vermieter dazu verpflichtet ist, die Heizung wieder einzuschalten, lesen Sie in diesem Artikel.

    Heizen: Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

    Einen bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, in dem der Vermieter die Heizung eingeschaltet haben muss, gibt es nicht. Doch laut dem Deutschen Mieterbund ist die Heizperiode in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April. In diesem Zeitraum müsse der Vermieter dafür sorgen, dass die Heizungsanlage so eingestellt ist, dass man die Innenräume auf mindestens 20 bis 22 Grad heizen kann.

    Wie der Versicherer Ergo ergänzt, kann auch die Temperatur ausschlaggebend sein, wenn es darum geht, dass die Heizungsanlage eingeschaltet werden muss. So müsse es mindestens zwei Tage in Folge in der Wohnung unter 18 Grad kalt sein. Außerdem muss absehbar sein, dass diese Witterung auch länger anhält, schreibt der Berliner Mieterverein dazu. Laut Ergo handelt es sich dabei allerdings nur um eine Faustregel. Im Einzelfall könne auch anders entschieden werden.

    Allerdings gilt das nicht für die Nacht. Denn laut dem Deutschen Mieterbund darf die Heizung zwischen 23 bzw. 24 Uhr und 6 Uhr herabgesenkt werden. In dieser Zeit seien 18 Grad Innentemperatur das Minimum.

    Heizen: Müssen Mieter heizen?

    Eine sogenannte Heizpflicht gibt es nicht. Allerdings müssen Mieterinnen und Mieter dafür sorgen, dass ihr "Heizverhalten die Mietsache" nicht beeinträchtigt, schreibt Ergo dazu. Ein schlechtes Heizverhalten könne zu Schimmelbildung und Feuchtigkeit führen oder dazu, dass die Leitungen einfrieren. Mit ein paar Tipps zum Heizen können Sie dem jedoch vorbeugen. Wer einen Sparclip auf dem Thermostat hat, kann beim Heizen dann sogar Geld sparen.

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