Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Miete zu bezahlen oder das Haus zu unterhalten, bietet der deutsche Staat das Wohngeld an. Durch die finanzielle Unterstützung sollen die Wohnkosten gedeckt werden. Auch bei der nächsten Auszahlung wird seit der Wohngeldreform 2023 den steigenden Wohnkosten im wahrsten Sinne Rechnung getragen: Die Klimakomponente soll ein deutliches Plus für Beziehende sein, so das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), – und die klimabedingten Kostensteigerungen zielgerichtet unterstützen. Was das genau bedeutet und über welche Summen man hier spricht, lesen Sie in diesem Text.
Was ist die Klimakomponente beim Wohngeld?
Die Höhe des Wohngelds schwankt, weil es gleich von mehreren Faktoren abhängt. Etwa davon, wie viele Haushaltsmitglieder es gibt, wie hoch das Brutto-Haushaltseinkommen ist, von der finanziellen Belastung für Eigentümer und dem Mietniveau vor Ort. Die Klimakomponente wiederum ist eine Pauschale. Sie soll, wie auch die „dauerhafte Heizkostenkomponente“, betont das BMWSB, „ein deutliches Plus für viele Bürgerinnen und Bürger“ sein. Denn es handelt sich bei der Klimakomponente um einen Zuschlag zum Wohngeld.
Mit der Klimakomponente, so berichtet die dpa, werden mögliche Kaltmieterhöhungen durch etwaige energetische Sanierungen „möglichst unbürokratisch“ berücksichtigt. So sollen auch Wohngeld-Beziehende die Möglichkeit erhalten, in Wohnungen mit hohen Energiestandards zu leben.
Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, der sich für soziale Gerechtigkeit in Deutschland einsetzt, erklärt der dpa gegenüber: Es handelt sich um eine Pauschale und diese werde bei allen Beziehenden berücksichtigt, „unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich energetische Sanierungen und daraus resultierende Mieterhöhungen vornimmt“.
Übrigens: Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld, man spricht vom sogenannten Lastenzuschuss.
Wohngeld: So hoch ist der Betrag für die Klimakomponente
Die Anzahl der Haushaltsmitglieder spielt beim Wohngeld ebenso eine Rolle, wie auch bei der Höhe der Klimakomponente. Der Betrag, so sieht es das Wohngeldgesetz (WoGG) vor, wird monatlich gezahlt beziehungsweise verrechnet und teilt sich entsprechend Paragraf 12 Absatz 7 wie folgt auf:
- Ein Ein-Personen-Haushalt erhält als Klimakomponente monatlich 19,20 Euro als zu berücksichtigender Zuschlag zu den Höchstbeträgen.
- Mit zwei Haushaltsmitgliedern sind es 24,80 Euro.
- Mit drei Haushaltsmitgliedern sind es 29,60 Euro.
- Mit vier Haushaltsmitgliedern sind es 34,40 Euro.
- Mit fünf Haushaltsmitgliedern sind es 39,20 Euro.
- Für jedes dann weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied kommen 4,80 Euro obendrauf.
Laut dem Bundesministerium sieht eine exemplarische Rechnung beispielsweise für eine alleinstehende Rentnerin aus Jüterbog mit der Mietenstufe I und der Rente als Einkommen so aus. 860 Euro Rente, minus 8,50 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag. Davon werden pauschal zehn Prozent abgezogen, ergibt ein monatliches Gesamteinkommen von 766,35 Euro. Ihre Miete beträgt 335 Euro. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 366,20 Euro (plus 19,20 Euro Klimakomponente). In ihrem Fall ist die zu berücksichtigende Miete entsprechend 335 Euro und letztlich erhält sie so 250 Euro Wohngeld.
Übrigens: Es gibt eine Obergrenze, was das Vermögen angeht, um noch Wohngeld beziehen zu können.
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