Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Rente: Hinzuverdienstgrenze bei der Rente 2023: So viel ist erlaubt

Rente

Hinzuverdienstgrenze bei der Rente 2023: So viel ist erlaubt

    • |
    • |
    Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für Renterinnen und Rentner. Alles wichtige im Überblick.
    Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für Renterinnen und Rentner. Alles wichtige im Überblick. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Wer früher vor seinem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen wollte, aber noch nicht ganz die Finger von der Arbeit lassen konnte, musste sich an bestimmte Hinzuverdienstgrenzen halten. Seit diesem Jahr fallen diese jedoch weg - zumindest für Frührentner.

    Die wichtigsten Informationen zur Änderung der Hinzuverdienstgrenze bei Rentnern:

    • Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist zum 1. Januar 2023 weggefallen.
    • Bei Personen mit einer Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze jährlich dynamisch angepasst

    Was ist die Hinzuverdienstgrenze?

    Die Hinzuverdienstgrenze gibt an, wie viel Menschen zusätzlich zur Rente dazuverdienen dürfen - ohne Abzüge von der eigentlichen Rente. Vergangenes Jahr 2022 lag die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner bei 46.060 Euro.

    Hinzuverdienst: Was darf man als Rentner 2023 dazuverdienen?

    Für Menschen in Altersrente gilt: Seit 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Unabhängig davon, wie hoch der Hinzuverdienst ist, kann die Rente in vollem Umfang bezogen werden. Die Hinzuverdienstgrenze, die bisher für vorgezogene Altersrenten galt, wird aufgehoben. Den Schritt begründete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) damit, "den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten" zu wollen. Außerdem können Frührentnerinnen und -rentner ab sofort auch mit dem Zuverdienst in die Rentenkasse einzahlen.

    Bei Erwerbsminderungsrenten sieht es dagegen etwas anders aus: Die Hinzuverdienstgrenze wird ab dem 1. Januar 2023 dynamisch angepasst. Das bedeutet, dass sie sich jedes Jahr verändern kann. Bisher war es ein statischer, also fester, Wert, der sich nicht verändert hat. Die Grenze wird auf Basis der Sozialversicherungsrechengrößen bestimmt, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt werden.

    Wann wird die Hinzuverdienstgrenze 2023 überschritten?

    Für Renten bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze 2023 rund 35.650 Euro. Für Menschen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, liegt diese bei etwa 17.280 Euro.

    Außerdem gilt bei Erwerbsminderungsrenten weiterhin, dass die Beschäftigung - egal ob selbstständig oder nicht - nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf. Da das die Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist, kann der Anspruch trotz Einhaltung der Grenzen entfallen, wenn keine entsprechende Arbeit ausgeführt wird.

    Wie viel dürfen Renter steuerfrei dazuverdienen?

    Sowohl die Rente als auch die Beschäftigung können steuerpflichtig sein. Wie hoch die Steuer auf die Rente ausfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Da die Rente ab 2040 zu 100 Prozent versteuert wird, wird der Prozentsatz jährlich angepasst. Wer 2022 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 82 Prozent. Die restlichen 18 Prozent bleiben steuerfrei. Beginnt die Rente im Kalenderjahr 2023, steigt der Besteuerungsanteil um ein Prozent auf 83. Der steuerfreie Anteil beträgt dann 17 Prozent.

    Übrigens: Auch die Doppelbesteuerung fällt bald weg.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden