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1971 geboren: Wann darf dieser Jahrgang in Rente gehen?

Rente

1971 geboren: Wann darf dieser Jahrgang in Rente gehen?

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    Nach einem langen Arbeitsleben in Rente gehen. Wann geht das eigentlich? Das hängt vom Geburtsjahr und den Beitragsjahren ab.
    Nach einem langen Arbeitsleben in Rente gehen. Wann geht das eigentlich? Das hängt vom Geburtsjahr und den Beitragsjahren ab. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Nach einem langen Arbeitsleben kommt bei vielen Rentnern die Frage auf, wann sie in Rente gehen dürfen. In Deutschland bestimmt dies das sogenannte Renteneintrittsalter. Entscheidend dafür ist das Geburtsjahr und die Beitragsjahre. Wie sieht es also beim Jahrgang 1971 aus, wann dürfen sie in Rente gehen?

    Renteneintrittsalter: Wann kann man in Rente gehen?

    Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen langjährig Versicherten, die 35 Beitragsjahre gesammelt haben und besonders langjährig Versicherten, die 45 Versicherungsjahre auf ihrem Rentenkonto vorweisen können. Die Anzahl der Beitragsjahre ist mitentscheidend dafür, wann Erwerbstätige in den Ruhestand gehen dürfen.

    Rente nach 35 Versicherungsjahren: Worauf ist zu achten?

    Wer 1964 oder später geboren wurde, kann hierzulande aktuell spätestens mit 67 Jahren in Rente gehen. Ältere Erwerbstätige, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden, können noch vor 67 ohne Abschläge den Ruhestand antreten. Laut Deutscher Rentenversicherung ist das allerdings nur möglich, wenn sie mindestens 35 Jahre anrechenbare Zeiten gesammelt haben.

    Immer mehr Deutsche wollen aber schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das allerdings soll künftig nur noch für eine Personengruppe möglich sein. Wer diesen Schritt geht, muss bedenken, dass Abzüge anfallen. So werden für jeden Monat, den Erwerbstätige früher in Ruhestand gehen, 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Höchstes werden 14,4 Prozent einbehalten. Dieser Abschlag bleibt dann das restliche Leben bestehen.

    Wichtig zu wissen: Fachkräfte fehlen in Deutschland in fast jeder Branche. Daher machen sich einige Politiker und Ökonomen immer wieder dafür stark, das Renteneintrittalter anzugeben. Künftig wäre es also denkbar, dass Erwerbstätige erst mit 68 Jahren, 70 Jahren oder 72 Jahren in Rente gehen dürfen. Dadurch, dass die Lebenserwartung immer weiter steigt, geht die Wissenschaft davon aus, dass es in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts erst mit 85 Jahren in Rente geht.

    Rente nach 45 Versicherungsjahren: Worauf ist zu achten?

    Bei besonders langjährig Versicherten ist die Situation eine andere. Diese Personengruppe hat mit 45 Jahren besonders viele anrechenbare Zeiten gesammelt. Dieser Umstand wird gewürdigt und daher dürfen sie im Vergleich zu langjährig Versicherten grundsätzlich früher in Rente gehen.

    Wichtig zu wissen: Eine Rente mit 63 ohne Abschläge gibt es nicht mehr. Diese Variante war nur denjenigen vorbehalten, die vor 1953 geboren wurden. Diese Personengruppe dürfte aber wohl mittlerweile in Rente sein. Die Rente mit 63 gibt es wie oben beschrieben also noch, aber nur für langjährig Versicherte und nur mit Abschlägen.

    Besonders langjährig Versicherte können diese Möglichkeit nicht nutzen, denn der Deutschen Rentenversicherung zufolge dürfen diese nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen. Selbst dann nicht, wenn sie die Abzüge akzeptieren würden: Der Grund: Wegen der hohen Anzahl an anrechenbaren Zeiten dürfen sie bereits allgemein zwei Jahre früher in Rente gehen.

    Wer also 45 Beitragsjahre in der Tasche hat und zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, kann zwischen 63 und 65 Jahren in Rente gehen. Der Jahrgang 1964 oder später kann mit 65 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden und muss nicht bis 67 waren, wie das bei den langjährig Versicherten der Fall ist.

    Vorsicht: Die obigen Angaben gelten nicht für Personen mit einer Schwerbehinderung oder bestimmten Krankheiten. Betroffene können zwar nicht mit 61 Jahren und auch nicht mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen, allerdings gilt für sie eine Sonderregelung.

    Rente nach 35 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?

    Langjährige Versicherte benötigen 35 Jahre anrechenbare Zeiten, um den Ruhestand antreten zu dürfen. Laut Deutscher Rentenversicherung zählen folgende dazu:

    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Eventuell auch Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld überwiesen wurde
    • Freiwillige Beiträge, die Versicherte allein, also ohne Arbeitgeber-Anteil, gezahlt haben
    • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb oder drei Lebensjahre eines Kindes (je nach Geburtsjahr des Kindes)
    • Monate der häuslichen Pflege (nicht erwerbsmäßig)
    • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
    • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen nur anteilig berücksichtigt
    • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
    • Anrechnungszeiten, also Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium
    • Berücksichtigungszeiten, etwa Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist

    Übrigens: Erwerbstätige, die früher aus dem Beruf ausscheiden möchten, aber noch keine 45 Beitragsjahre in der Tasche haben, können ein Schlupfloch nutzen. Zudem gibt es noch weitere Tipps, um früher in Rente zu gehen.

    Rente nach 45 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?

    Langjährig Versicherte brauchen 45 Jahre anrechenbare Zeiten, um den Ruhestand antreten zu dürfen. Laut Deutscher Rentenversicherung zählen folgende dazu:

    • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit
    • Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen wieder nur anteilig berücksichtigt
    • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag
    • Zeiten der Pflege (nicht erwerbsmäßig), Wehrdienstpflicht und Zivildienstpflicht
    • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld)
    • Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
    • Freiwillige Beiträge (Diese werden allerdings nur mitgezählt, wenn Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können)

    Nicht berücksichtigt werden folgende Zeiten:

    • Pflichtbeiträge (wegen des Bezugs von Bürgergeld oder Arbeitslosenhilfe)
    • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung
    • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, beispielsweise wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium)

    Wichtig zu wissen: Arbeitslosigkeit kann zu den anrechenbaren Zeiten für die Rente zählen, allerdings gibt es etwas zu beachten. Wenn Erwerbstätige in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos werden und währenddessen Arbeitslosengeld beziehen, dann wird diese Zeit nur akzeptiert, wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet war.

    Wann kann man in Rente gehen, wenn man 1971 geboren wurde?

    Um herauszufinden, wann Versicherte, die 1971 geboren wurden, in Rente gehen können, müssen noch die Beitragsjahre beachtet werden.

    Beispiel: Jürgen ist am 6. November 1971 geboren. Regulär könnte er am 1. Dezember 2038 in den Ruhestand gehen.

    Wenn Jürgen 35 Versicherungsjahre zusammen hat, hat er die Möglichkeit, frühestens am 1. Dezember 2034 in Rente zu gehen. Allerdings werden dann jeden Monat 14,4 Prozent abgezogen.

    Hat Jürgen 45 Versicherungsjahre vorweisen, kann er am 1. Dezember 2036 in Rente gehen.

    Übrigens: Wir haben zudem ausgerechnet, wann die Jahrgänge 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1964, 1965, 1966, 1968, 1969 und 1970 genau in Rente gehen können.

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