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Altersvorsorge: Rente: Welche Rentenarten gibt es?

Altersvorsorge

Rente: Welche Rentenarten gibt es?

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    Nicht nur das Renteneintrittsalter ist kompliziert. Welche Arten von Rente gibt es überhaupt?
    Nicht nur das Renteneintrittsalter ist kompliziert. Welche Arten von Rente gibt es überhaupt? Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Bei dem Thema Rente steigen viele Leute schnell aus: Wann darf ich überhaupt in Rente gehen, wie viel Rente bekomme ich und wie viel muss ich davor gearbeitet haben? Das Thema ist komplex aber auch wichtig, schließlich geht es um die Altersvorsorge. Aber neben diesen Fragen gibt es die viel grundlegendere Frage: Welche Rentenarten gibt es überhaupt? Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Vorsorge.

    Rente: Diese Arten von Vorsorge gibt es

    Laut der Bundesregierung unterscheidet man ganz allgemein zwischen den drei folgenden Arten von Rente:

    • Altersrente
    • Erwerbsminderungsrente
    • Hinterbliebenenrente

    Die Altersrente lässt sich zudem noch unterscheiden in die folgenden verschiedenen Möglichkeiten:

    • Regelaltersrente
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Diese Renten sind sehr unterschiedlich. Nicht alle Menschen haben zu diesen verschiedenen Arten von Renten Zugang, es hängt von den einzelnen Situationen ab. Eine Übersicht, wann man welche Rente beziehen kann und welche Unterschiede es zwischen den Rentenarten gibt.

    Altersrente: Wer kann diese Rente beziehen?

    Die klassische Altersrente können laut der Deutschen Rentenversicherung fast alle Menschen beziehen, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Dafür genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit und ein gewisses Alter. Bis vor einigen Jahren lag das Renteneintrittsalter noch bei 65 Jahren, seit 2012 wird es stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Das liegt an der gestiegenen Lebenserwartung.

    Ausnahmen von dem Renteneintrittsalter gibt es für langjährig und besonders langjährig versicherte Menschen, also für Personen, die mindestens 35 bzw. 45 Jahre gearbeitet haben und dabei versichert waren. Trifft das auf Sie zu, können Sie bereits vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter Ihre volle Rente beziehen. Diese Möglichkeit ist auch als "Rente mit 63" bekannt.

    Eine weitere Ausnahme bildet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für sie soll eine frühere Rente möglich sein. Laut der Deutschen Rentenversicherung können schwerbehinderte Menschen, die 1964 oder später geboren sind, mit 65 Jahren ohne Abschläge oder mit 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Bei Geburtsjahrgängen zwischen 1952 und 1963 steigt das Eintrittsalter für eine abschlagfreie Rente stufenweise von 63 auf 65 Jahre, bei einer Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.

    Rente bei Krankheit oder Verletzung: Die Erwerbsminderungsrente

    Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Idee ist, dass diese das Einkommen ersetzt, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Dabei ist wichtig, dass das normale Renteneintrittsalter für die klassische Altersrente noch nicht erreicht ist.

    Die Erwerbsminderungsrente wird von vielen Menschen genutzt, alleine 2021 beantragten 350.000 Menschen eine bei der Deutschen Rentenversicherung. Bevor die Erwerbsminderungsrente gestattet wird, werden andere medizinische und berufliche Möglichkeiten ausgeschöpft, wie etwa eine Reha.

    Unterschieden wird zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Sie soll ihr gesamtes Einkommen ersetzen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen, die noch mindestens drei aber nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können. Die Rente ist dann halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente und soll die Einkommen aus Jobs ergänzen.

    Rente wegen Todes: Das ist die Hinterbliebenenrente

    Die dritte und letzte Rentenart ist die Hinterbliebenenrente. Sie steht Hinterbliebenen von Verstorbenen zu, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Unterschieden wird zwischen Witwen- und Witwerrente, Halb- und Vollwaisenrente und Erziehungsrente. Die Hinterbliebenen erhalten laut der Bundesregierung eine Rente aus der Versicherung des oder der Verstorbenen, solange die Versicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist.

    Die Witwen- und Witwerrente betrifft Eheleute, deren Eheparter oder -partnerin verstirbt. Die Halb- oder Vollwaisenrente betrifft Kinder von Verstorbenen, je nachdem ob eines oder beide Elternteile verstorben sind. Bei der Erziehungsrente handelt es sich um eine Rente für alleinerziehende Elternteile, deren Ex-Partner oder Ex-Partnerin verstorben ist.

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