Füße hochlegen, Freizeit, nicht mehr arbeiten müssen: So stellen sich wohl viele Menschen den Ruhestand vor und fiebern der Rente entgegen. Um die monatlichen Zahlungen aber zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung beträgt die Mindestversicherungszeit zwar nur fünf Jahre, aber um einen Rentenantrag stellen zu können, muss ein bestimmtes Alter erreicht sein. Die Altersgrenze für die Rente wird derzeit stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, hat verschiedene Optionen - zum Teil werden dann aber Abschläge fällig. Kann man sich die Rente aber auch komplett auszahlen lassen?
Kann man sich die Rente auszahlen lassen?
Wer möglichst früh in Rente gehen möchte oder sich einfach keine monatlichen Rentenzahlungen wünscht, sondern alles auf einmal haben möchte, dürfte sich fragen, ob man sich die Rente auch auszahlen lassen kann. Damit würde man auf seine Rente verzichten und müsste privat fürs Alter vorsorgen. Geht das aber überhaupt? Die Antwort lautet: „Nein.“ Der Sozialverband Deutschland (SoVD) beantwortet die Frage eindeutig. Demnach ist die Auszahlung von Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung keine Option. „Ihre Rente wird monatlich ausgeschüttet. Und auch erst ab einem bestimmten Alter. Basta!“, schreibt der Verband.
Trotzdem: Ein kleines Schlupfloch gibt es bei dieser Regel. Rentenansprüche kann man laut dem SoVD unter Umständen von der Deutschen Rentenversicherung zurückbekommen, wenn man die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt hat. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Rückerstattung kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mehr besteht oder Betroffene aus anderen Gründen pflichtversichert sind. Beispiele wären etwa eine Verbeamtung oder der Wechsel in die Selbstständigkeit.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Rückzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, automatisch läuft das nicht. Wichtig zu beachten ist außerdem, dass nur der Arbeitnehmeranteil der gezahlten Rentenbeiträge erstattet wird - also der Teil, den Betroffene selbst aus dem eigenen Brutto-Einkommen gezahlt haben. Die Beiträge des Arbeitgebers oder der Bundesagentur für Arbeit werden laut dem SoVD einbehalten. Das umfasst rund 50 Prozent der Zahlungen. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen laut der Deutschen Rentenversicherung den Rentenbeitrag - der Satz liegt 2024 bei 18,6 Prozent - je zur Hälfte.
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