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Rente für Häftlinge: Diese Ansprüche haben Gefängnisinsassen im Ruhestand

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Rente für Häftlinge: Diese Ansprüche haben Gefängnisinsassen im Ruhestand

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    Ein Häftling im Seniorentrakt der JVA Waldheim. In die Rentenkasse zahlen Inhaftierte in der Regel nicht ein.
    Ein Häftling im Seniorentrakt der JVA Waldheim. In die Rentenkasse zahlen Inhaftierte in der Regel nicht ein. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Mehr als die Hälfte der Häftlinge in Deutschland geht hinter den hohen Mauern einer Arbeit nach. Laut einer Recherche des Deutschlandfunks sind es 60 Prozent. Einige arbeiten in der Küche, manche als Hausmeister und viele in Konzernen oder mittelständischen Unternehmen. Laut Deutschlandfunk produzieren etwa 1000 Unternehmen in Haftanstalten. Wer arbeitet, der bekommt eine Rente, das ist in Deutschland gesetzt. Doch gilt das auch für Inhaftierte?

    Bekommen Häftlinge eine Rente?

    Durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) werden Häftlinge dazu verpflichtet, während ihrer Haftzeit einer „angemessenen Arbeit“ nachzugehen. Eine Tätigkeit soll der sozialen und beruflichen Integration dienen. Laut Recherchen der taz erhalten Häftlinge für ihre Arbeit etwa neun Prozent des Durchschnittslohns der Beschäftigten in Deutschland. Am Tag seien das 14,21 Euro bei einer Arbeitszeit von acht Stunden. Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von 1,78 Euro. Dem bayerischen Strafvollzugsgesetz ist zu entnehmen, dass der Stundenlohn in bayerischen Haftanstalten zwischen 1,33 und 2,22 Euro beträgt.

    In die Rentenkasse zahlen Häftlinge nicht ein. Daher zählt die Gefängnisarbeit auch nicht zur Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) deutlich macht. „Für die Tätigkeiten während der Haftzeit werden zwar ein Arbeitsentgelt oder eine Ausbildungsbeihilfe gezahlt, da es sich jedoch um kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, kann bei einer Gefängnisarbeit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen“, heißt es auf der Website der DRV.

    Eine Ausnahme sind Freigänger, die einer Arbeit außerhalb der Gefängnismauern nachgehen. Für sie besteht laut DRV eine uneingeschränkte Steuerpflicht – und eine damit verbundene Einzahlung in die Rentenkasse. Diese wird der späteren Rente angerechnet. Für alle anderen Häftlinge gilt, dass sie die Möglichkeit haben, während der Haftzeit für ihre Rente vorzusorgen. Laut ihre-vorsorge.de können sie für ihre Arbeit in Haft freiwillige Rentenbeiträge aus eigener Tasche zahlen.

    Rente für Strafgefangene – schon seit Jahrzehnten gibt es Pläne

    Auf der Plattform ihre-vorsorge.de, die eine Initiative der DRV darstellt, ist auch nachzulesen, dass es bereits seit über 45 Jahren Pläne gibt, Häftlinge in die Rentenversicherung zu integrieren. Seit 1976 steht ein entsprechender Beschluss im Bundesstrafvollzugsgesetz. Seitdem ist dieser nicht umgesetzt worden – zum Ärger der Partei Die Linke. Sie stellte im Mai 2024 eine Anfrage im Bundestag, die den Streit der Zuständigkeit für Rentenbeiträge von Häftlingen betrifft. Länder und Bund können sich bislang nicht einigen.

    „Es scheiterte bislang an der Finanzierung: Die Länder wollen, dass die Beiträge vom Bund bzw. von der Rentenversicherung gezahlt werden. Nach Ansicht der Bundesregierung seien aber die Länder zuständig, weswegen diese auch die entsprechenden Kosten tragen müssten“, heißt es in der Anfrage. Die Linke rechnet vor, dass zum Zeitpunkt der Anfrage rund 60.000 Menschen in deutschen Haftanstalten inhaftiert waren. Diese sollten aus Sicher der Linken in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.

    In ihrer Anfrage stellt Die Linke zehn konkrete Fragen an die Bundesregierung. Eine davon: „Plant die Bundesregierung Schritte, um die Einigung zwischen Bund und Ländern bezüglich des Einbezugs von Inhaftierten in die gesetzliche Rentenversicherung zu fördern bzw. voranzutreiben, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?“ Eine andere: „Plant die Bundesregierung darüber hinausgehende Maßnahmen, um die drohende Altersarmut von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten zu bekämpfen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?“

    Antworten gab es vor dem Bruch der Ampelkoalition nicht mehr. Inwiefern eine neue Bundesregierung für Aufklärung und womöglich eine Veränderung der festgefahrenen Situation sorgt, bleibt abzuwarten.

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