Das Thema Rente war im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 immer wieder präsent. Nach wochenlangem Ringen von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen, wurde nun der Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin wurde auch über die Zukunft von Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland entschieden. Jede Partei hatte ihre eigenen Ansätze. Was sie genau wollten und was nun auf die Deutschen zukommt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Rente bei der SPD: Was will die Partei für die Zukunft?
Nachfolgend werden ausschließlich die Forderungen aufgegriffen, die bereits konkret formuliert und für die Lösungen erarbeitet wurden.
Rentenniveau sichern
Die SPD setzte sich dafür ein, dass das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48 Prozent bleibt, wie dem Wahlprogramm zu entnehmen ist. Der Bundestag wollte bereits vergangenes Jahr das Rentenpaket II beschließen, in dem unter anderem festgelegt werden sollte, dass das Rentenniveau bis 2039 stabil bei 48 Prozent bleibt – diese Rentenreform wurde damals nicht verabschiedet. Im Koalitionsvertrag wurde es nun aber festgelegt.
Frühere Rente nach 45 Beitragsjahren und keine Erhöhung des Renteneintrittsalters
Weiterhin soll es bei einem zwei Jahre früheren abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleiben. Besonders langjährig Versicherte können grundsätzlich zwei Jahre früher in Rente gehen, da sie so viele anrechenbare Zeiten gesammelt haben. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Personen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, haben daher die Möglichkeit, schon mit 65 Jahren den Ruhestand anzutreten, und zwar ohne Abschläge, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters will die SPD verhindern. Wie bereits erwähnt, liegt dieses aktuell bei 67 Jahren für alle, die 1964 oder später geboren wurden. Frühere Jahrgänge können früher in Rente gehen.
Laut Koalitionsvertrag wird es weiterhin eine frühere abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren geben. Außerdem bleibt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.
Vorbeschäftigungsverbot abschaffen
Die SPD wollte laut Wahlprogramm das Vorbeschäftigungsverbot abschaffen, um ältere Menschen dabei zu unterstützen, auch nach Erreichen des Rentenalters noch weiterzuarbeiten, wenn sie das möchten. Das Vorbeschäftigungsverbot ist in Paragraf 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt und besagt, dass eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages unzulässig ist, wenn der Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis geschlossen hatte. Durch die Abschaffung dieses Verbotes sollen Senioren weitere befristete Arbeitsverträge mit dem Arbeitgeber schließen können, wenn sie das Renteneintrittsalter erreicht haben.
Union und SPD haben sich dafür entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot abgeschafft wird.
Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an Beschäftigte auszahlen
Die SPD wollte, dass Arbeitnehmern, die das Rentenalter erreicht haben, der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung direkt ausgezahlt wird. Bislang fließen diese Beiträge an die Träger der jeweiligen Versicherungen.
Dieser Vorschlag ist dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen.
Statt monatliche Zuschläge zur Rente auch Einmalzahlungen möglich
Die monatlichen Zuschläge zur Rente sollen auch als Einmalzahlung möglich sein. Die aktuelle Situation sieht wie folgt aus: Wer nach dem regulären Renteneintrittsalter weiter arbeitet, erhält 0,5 Prozent mehr Rente. Pro Jahr ergibt sich dadurch ein Rentenplus von sechs Prozent. Außerdem steigt die Rente durch die weiteren Beiträge zur Rentenversicherung.
Die monatlichen Zuschläger zur Rente auch als Einmalzahlungen möglich zu machen, ist nicht Teil des Koalitoinsvertrages.
Hinterbliebenenrenten verbessern
Die Hinterbliebenenrente soll verbessert werden, und zwar indem die Anrechnung vom Einkommen angepasst wird. Bei der Rente wegen Todes gibt es verschiedene Freibeträge. Das Einkommen, das den Freibetrag überschreitet, wird der Deutschen Rentenversicherung zufolge aktuell mit 40 Prozent des Nettoeinkommens angerechnet.
Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Rente sollen laut Koalitionsvertag verbessert werden: „Wir prüfen, wie wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter verbessern.“ Details sind bislang noch nicht bekannt.
Private Altersvorsorge ausbauen
Die SPD wollte die private Altersvorsorge teilweise ausbauen. Dafür soll die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge allerdings nur für solche neuen Altersvorsorgeprodukte zulassen werden, bei denen die Kosten transparent und gedeckelt sind. Die staatliche Förderung soll außerdem auf kleine und mittlere Einkommensbezieher ausgerichtet sein, die sich sonst keine oder nur eine geringe private Altersvorsorge leisten könnten.
Derzeit gibt es bei der privaten Altersvorsorge von staatlicher Seite nur wenig Angebote, die sich zudem in vielen Fällen nicht bewährt haben. Dazu zählen etwa die Riester-Rente und die Rürup-Rente.
Von einem Ausbau der privaten Altersvorsorge ist im Koalitionsvertrag nicht die Rede. Allerdings soll die betriebliche Altersvorsorge verbessert werden. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern soll das Modell verbreitet werden. Die betriebliche Altersvorsorge soll digitaler, einfacher, transparenter und entbürokratisiert werden. Außerdem soll die „Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel“ erhöht werden.
Rente bei der CDU und CSU: Was will die Union für die Zukunft?
Nachfolgend werden ausschließlich die Forderungen aufgegriffen, die bereits konkret formuliert und für die Lösungen erarbeitet wurden.
Anreize fürs Weiterarbeiten trotz Rentenalter schaffen
Die CDU war dafür Anreize für Senioren zu schaffen, trotz Rentenalter noch weiterzuarbeiten. Das sollte laut Wahlprogramm mit der sogenannten Aktivrente gelingen. Wer das Rentenalter erreicht hat, aber noch länger arbeiten möchte, kann das unter besseren Bedingungen tun. Der Grundfreibetrag soll verdoppelt werden auf 24.000 Euro pro Jahr. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Bürgerinnen und Bürger ihr Einkommen nicht versteuern. Wird diese Grenze erhöht, bleibt den Senioren mehr Geld übrig. Außerdem gibt es aktuell die sogenannte Flexi-Rente, mit der Versicherte ihren Renteneintritt flexibler gestalten können.
Die Aktivrente wurde im Koalitionsvertrag verankert.
Private Altersversorgung stärken
Auch bei der privaten Altersvorsorge wollte die CDU etwas bewegen, und zwar mit der sogenannten Frühstart-Rente. Jungen Menschen soll vom 6. bis 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro auf ein Kapitalkonto überwiesen werden. Diesem Konto kann von privater Seite zusätzlich Geld zugeführt werden. Durch den Zinseszinseffekt kommen so bis zum 18. Geburtstag 2100 Euro zusammen, wenn man eine jährliche Rendite von sechs Prozent annimmt. Bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren würde das ein Vermögen von rund 36.000 Euro ansparen. Wer ab dem 18. Lebensjahr selbst noch mit zehn Euro weiterspart, erhält zum Renteneintritt ein Kapital von etwa 70.000. Je mehr Bürgerinnen und Bürger also monatlich in das Kapitalkonto einsparen würden, desto höher würde ihre spätere private Altersvorsorge aussehen.
Auf die Frühstart-Rente konnten sich die Parteien ebenso einigen. Diese soll ab 01.01.2026 in Kraft treten.
Keine Erhöhung des Renteneintrittsalters
Die CDU wollte das Renteneintrittsalter stabil bei 67 Jahren belassen, wie dem Wahlprogramm zu entnehmen ist.
Wie bereits oben erwähnt, wird es laut Koalitionsvertrag keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben.
Ausweitung der Mütterrente
Die CSU wollte eine sogenannte Vollendung der Mütterrente. Dafür soll beim finanziellen Ausgleich, den Mütter erhalten, weil sie für ihren Nachwuchs beruflich zurückstecken oder sogar ganz pausieren mussten, Gleichbehandlung herrschen. Wie viele Kindererziehungszeiten eine Frau dafür bekommt, soll nicht mehr vom Geburtsjahr des Kindes abhängig sein.
Aktuell erhalten Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, laut Deutscher Rentenversicherung eine Erziehungszeit von bis zu 30 Monaten. Pro Jahr können Mütter einen Rentenpunkt erhalten, bei 30 Monaten wären das also 2,5 Rentenpunkte. Frauen, die ihre Kinder 1992 oder später geboren haben, steht eine Kindererziehungszeit von bis zu 36 Monaten zu. Das entspricht etwa drei Rentenpunkten. Mütter, deren Kinder also vor 1992 geboren wurden, werden in der Rente schlechter gestellt als jene, die Kinder 1992 oder später zur Welt gebracht haben.
Die Ausweitung der Mütterrente wurde im Koalitionsvertrag festgehalten. Ebenso wurde beschlossen, dass diese aus Steuermitteln finanziert werden soll.
Rente bei SPD und Union: Wo liegen die Gemeinsamkeiten?
Fazit: SPD und Union lagen beim Thema Rente nicht besonders weit auseinander – auch wenn es im Detail bei den Plänen doch Unterschiede gab. Beide Parteien wollten das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren belassen und nicht weiter erhöhen. Beide wollten finanzielle Anreize schaffen, damit es für Senioren im Rentenalter lukrativer ist, weiterzuarbeiten, wenn sie das möchten. Auch beim Thema private Altersvorsorge waren sich beide Parteien einig, dass diese ausgebaut werden muss und der Staat die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt.
Viele Vorschläge beider Parteien wurden im Koalitionsvertrag festgelegt und werden künftig umgesetzt. Versicherte dürfen sich daher künftig über einige Verbesserungen und mehr Geld freuen.
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