Auch wenn die Rente für einige Menschen noch in weiter Ferne ist, sollten sich Versicherte frühzeitig darüber Gedanken machen. Zum Beispiel, ob das Geld im Alter reicht. Wichtig dafür ist zu wissen, wann man genau in Rente gehen kann. Für den Jahrgang 1970 haben wir das zusammengefasst.
Wann kann man in Rente gehen?
Wann man genau in Rente gehen kann, hängt davon ab, wann man geboren ist und wie viele Beitragsjahre man in seinem Leben gesammelt hat. Grundsätzlich muss man zunächst aber erst einmal die Wartezeit erfüllen, bevor man überhaupt einen Anspruch auf Rente hat. Ganz allgemein unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen "langjährig Versicherten" und "besonders langjährig Versicherten". Zu den langjährig Versicherten gehören Personen, die 35 Jahre anrechenbare Zeiten gesammelt haben. Besonders langjährig Versicherte haben sogar 45 Versicherungsjahre geschafft.
Rente: 35 Versicherungsjahre
Wie bereits erwähnt, ist das Geburtsjahr für den Renteneintritt entscheidend. Der Grund: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise jedes Jahr angehoben. Derzeit liegt es in Deutschland maximal bei 67 Jahren. Über eine Rente mit 70 wird zwar immer wieder diskutiert, droht aber zumindest in naher Zukunft nicht zu kommen.
Die Rente mit 67 Jahren betrifft alle Versicherten, die 1964 oder später geboren wurden. Die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 hingegen können laut Deutscher Rentenversicherung schon vor dem 67. Geburtstag und ohne Abschläge den Ruhestand antreten, wenn sie 35 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto verbuchen können.
Langjährig Versicherte haben zudem die Möglichkeit, mit mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dieser Vorteil hat allerdings auch einen Haken, denn das funktioniert nur mit Abschlägen. Diese betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den Versicherte vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen. Insgesamt können es maximal 14,4 Prozent sein. Dieser Abschlag bleibt dann ein Leben lang bestehen.
Rente: 45 Versicherungsjahre
Versicherte, die 45 Beitragsjahre gesammelt haben, können der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich früher in Rente gehen. Oft wird hier die Rente mit 63 Jahren genannt. Allerdings gibt es diese eigentlich gar nicht mehr, weil sie - ohne Abschläge - ausschließlich für Versicherte galt, die vor 1953 geboren wurden. Dieser Jahrgang dürfte mittlerweile wohl schon in Rente sein. Zwar gibt es auch jetzt noch dir Rente mit 63, allerdings können langjährig Versicherte, die später geboren wurden das - wie bereits erwähnt - mit Abschlägen in Anspruch nehmen.
Die Deutsche Rentenversicherung weißt zudem darauf hin, dass besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig in Rente gehen können und zwar auch dann nicht, wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würden. Im Gegenzug dürfen sie aber allgemein früher in Rente gehen.
So können Versicherte, die 45 Beitragsjahre gesammelt haben und zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, zwischen 63 und 65 Jahren in Rente gehen. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann mit 65 Jahren den Ruhestand antreten und damit zwei Jahre früher als regulär möglich.
Eine Ausnahme gibt es noch für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder bestimmte Krankheiten. Wegen ihrer Einschränkungen dürfen auch diese Personengruppen früher in Rente gehen, sodass die obigen Angaben für sie nicht gelten.
Rente nach 35 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?
Um als langjährig Versicherter zu gelten, müssen 35 Jahre anrechenbare Zeiten zusammenkommen. Dazu zählen laut Deutscher Rentenversicherung folgende Zeiten:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Eventuell auch Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld überwiesen wurde
- Freiwillige Beiträge, die Versicherte allein, also ohne Arbeitgeber, gezahlt haben
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre eines Kindes (je nach Geburtsjahr des Kindes)
- Monate der häuslichen Pflege (nicht erwerbsmäßig)
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträgen, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen nur anteilig berücksichtigt
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
- Anrechnungszeiten, also Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium
- Berücksichtigungszeiten, etwa Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist
Rente nach 45 Versicherungsjahren: Welche Zeiten werden berücksichtigt?
Um 45 Jahre anrechenbare Zeiten geltend zu machen, können der Deutschen Rentenversicherung zufolge folgende Zeiten herangezogen werden:
- Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Beiträge für Minijobs, die Versicherte zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden hingegen wieder nur anteilig berücksichtigt
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag
- Zeiten der Pflege (nicht erwerbsmäßig), Wehrdienstpflicht und Zivildienstpflicht
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld)
- Ersatzzeiten (beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
- Freiwillige Beiträge (Diese werden allerdings nur mitgezählt, wenn Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können)
Nicht berücksichtigt werden folgende Zeiten:
- Pflichtbeiträge (wegen des Bezugs von Bürgergeld oder Arbeitslosenhilfe)
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung
- Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
- Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen Versicherte aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten, beispielsweise wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium)
Wichtig zu wissen: Wenn Versicherte in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos wurden und daher Arbeitslosengeld bezogen haben, dann werden diese Zeiten laut Deutscher Rentenversicherung nur mitgezählt, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz des Arbeitgebers oder vollständigen Betriebsaufgabe beruht und nicht nicht selbstverschuldet war.
Übrigens: Es gibt ein Schlupfloch für alle, die früher aus dem Beruf ausscheiden möchten, aber noch keine 45 Beitragsjahre vorweisen können.
Wann kann man in Rente gehen, wenn man 1970 geboren wurde?
Versicherte, die 1970 geboren wurde und wissen möchten, wann genau er oder sie in Rente gehen kann, muss dafür die persönliche Versicherungszeit beachten.
Ein Beispiel an der Versicherten Marlene:
Beispiel: Marlene ist am 16. Oktober 1970 geboren. Ihr regulärer Rentenbeginn wäre am 1. November 2037.
Wenn Marlene 35 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann sie frühestens am 1. November 2033 in Rente gehen. Dafür müsste sie aber einen Abschlag von 14,4 Prozent in Kauf nehmen.
Hat sie 45 Beitragsjahre zusammen, könnte Marlene am 1. November 2035 den Ruhestand antreten.
Die Angaben des Beispiels sind ohne Gewähr und können sich bei einer Rechtsänderung jederzeit ändern.
Übrigens: Wir haben zudem noch ausgerechnet, wann die Jahrgänge 1959, 1961, 1963 und 1965 genau in Rente gehen können.
Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Mythen und Irrtümer. Zum Beispiel, dass die Rente angeblich automatisch aufs Konto kommt. Das ist allerdings nicht der Fall: Die Rente muss beantragt werden. Dafür brauchen Versicherte unter anderem ihre Rentenversichertennummer.