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Rente: Lebensbescheinigung bei der Rente: Das müssen Sie wissen, um weiterhin Rente zu bekommen

Rente

Lebensbescheinigung bei der Rente: Das müssen Sie wissen, um weiterhin Rente zu bekommen

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    Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, können sie von der Rentenversicherung eine Ausfüllhilfe bekommen.
    Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, können sie von der Rentenversicherung eine Ausfüllhilfe bekommen. Foto: Christin Klose, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Den Ruhestand im Alter verbringen manche Menschen nicht in ihrer Heimat, sondern im Ausland. Einige Länder sind für Rentner dabei besonders attraktiv. Allerdings muss man bei der Rente im Ausland auch einiges beachten. Dazu gehört etwa, dass manche Rentner eine Lebensbescheinigung abgeben müssen. Alle Informationen dazu, finden Sie im Artikel.

    Was ist eine Lebensbescheinigung?

    Einige Rentner, die ihre Rente im Ausland beziehen, bekommen vom Renten Service jährlich eine Lebensbescheinigung zugesandt. Hintergrund ist, dass die Deutsche Rentenversicherung die Rente nur dann zahlt, wenn sie weiß, dass der oder die Rentenberechtigte noch lebt. Wer im Ausland lebt, kann das mit Hilfe dieser Lebensbescheinigung bestätigen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

    Was muss man mit der Lebensbescheinigung machen?

    Wer als Rentner oder Rentnerin im Ausland lebt und eine Lebensbescheinigung zugeschickt bekommt, muss die darin enthaltenen Daten überprüfen und falls diese falsch sein sollten, korrigieren. Außerdem muss die Bescheinigung unterschrieben werden. Die Angaben müssen dann von einer amtlichen Stelle bestätigt werden.

    Die Lebensbescheinigung muss anschließend an den Renten Service im Original und in der vorgesehenen Frist zurückgesendet werden - Fax oder E-Mail werden nicht akteptiert. Beiliegend finden die Empfänger dafür einen Rückumschlag. Darauf ist die Adresse der Deutschen Post AG, Niederlassung Rentenservice angegeben. Dort muss die Bescheinigung eingehen, denn sie zahlt die Rente für die Deutsche Rentenversicherung aus.

    Rentnerinnen und Rentner sollten die Lebensbescheinigung Ernst nehmen, denn wenn diese nicht bis Ende April des Folgejahres nachgewiesen wurde, zahlt der Renten Service laut Deutscher Rentenversicherung endgültig keine Rente mehr aus.

    Was tun, wenn man die Lebensbescheinigung verloren hat?

    Wenn Rentner die Lebensbescheinigung nicht mehr finden oder verloren haben, dann können sie diese jederzeit auf der Internetseite der Deutschen Post im Download-Center herunterladen.

    In welchen Ländern ist keine Lebensbescheinigung nötig?

    Nicht alle Rentner müssen eine Lebensbescheinigung nachweisen, da die Deutsche Rentenversicherung mit einigen Ländern bereits technisch vernetzt ist. Dazu gehören folgende: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien.

    Übrigens: Wer Rente beziehen möchte, muss diese beantragen. Dafür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt. Wie viel Rente sie bekommen, können Sie in einem Online-Portal nachsehen.

    Damit das Geld im Alter reicht und keine Rentenlücke entsteht, sollte schon früh über eine Altersvorsorge nachgedacht werden. Denkbar wäre das Konzept der Bürgerrente. Wenn es finanziell doch schwierig werden sollte, kann unter Umständen die Grundrente helfen. Ansonsten gibt es für Rentner noch diverse Zuschüsse und bis zu 5000 Euro aus dem Härtefallfonds. Und wer im Alter noch fit ist, kann einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat zur Rente bekommen.

    Über die Rente gibt es zudem viele Mythen und Irrtümer. So müssen auch Ruheständler Steuern und Abgaben zahlen und damit auch eine Steuererklärung abgeben. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Außerdem helfen ein paar Tipps dabei, dass Rentner bei der Steuererklärung sparen können.

    Die gute Nachricht: Die Doppelbesteuerung der Rente soll wegfallen. Davon sollten einige Rentner profitieren. Die Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung beantragen.

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