Schon frühzeitig sollte man sich darüber Gedanken machen, ob das Geld im Alter reicht. Sonst könnte eine Rentenlücke drohen. Rentnerinnen und Rentner müssen zudem bedenken, dass sie auf die Rente noch Abgaben und Steuern zahlen müssen. 2005 wurde das System der Rentenbesteuerung umgestellt. Seitdem ändert sich der zu versteuernde Anteil jedes Jahr - entscheidend ist der Rentenbeginn. Aber müssen Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, dann auch Steuern zahlen? Alle Informationen im Artikel.
Müssen Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, Steuern zahlen?
2005 wurde das Besteuerungssystem der Rente umgestellt und zwar von der sogenannten "vorgelagerten Besteuerung" auf die "nachgelagerte Besteuerung". Das heißt, dass Versicherte auf die Rentenbeiträge keine Steuern mehr zahlen, dafür aber dann auf die Auszahlung der Rente. Diese Übergangsphase dauert insgesamt 53 Jahre.
Der Deutschen Rentenversicherung zufolge ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel von Vorteil, denn die Aufwendungen für die Altersvorsorge reduzieren die Steuerlast während des Berufslebens. Während des Ruhestandes sind die Einnahmen in der Regel geringer als während des Arbeitslebens und somit sinkt auch der Steueranteil auf die Rente. Neben der Altersrente sind von der Rentenbesteuerung auch die Erwerbsminderungsrente und die Rente wegen Todes betroffen, also die Witwenrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente sowie die Erziehungsrente. Als Alternative zur Witwenrente können sich Hinterbliebene übrigens für das Rentensplitting entscheiden.
Rentner, die ihre Rente spätestens im Dezember 2005 zum ersten Mal bekommen haben, mussten 50 Prozent der Bruttorente versteuern. Seitdem steigt für Neurentner der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente jedes Jahr um zwei Prozent. So mussten Versicherte, die 2020 den Ruhestand angetreten haben, bereits 80 Prozent der Rente versteuern. Seit 2023 erhöht sich der Besteuerungsanteil durch das Wachstumschanchengesetz jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Die Umstellung läuft demnach bis 2058. Wer ab diesem Zeitpunkt in den Ruhestand geht, der muss seine Rente also zu 100 Prozent versteuern.
Rentenfreibetrag bis 2057 - Wer muss Steuern zahlen?
So müssen also auch diejenigen Steuern auf die Rente zahlen, die vor 2005 in Rente gegangen sind und zwar 50 Prozent.
Das Problem: Durch die Umstellung kann es zu einer Doppelbesteuerung der Rente kommen. Die Politik hat das Problem erkannt und will das künftig verhindern: Die Doppelbesteuerung der Rente soll wegfallen. Daher zieht sich die Umstellung nun bis 2058.
Der Tabelle zur Doppelbesteuerung der Rente kann entnommen werden, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Wer von der Doppelbesteuerung der Rente betroffen ist, kann eine Rückzahlung verlangen.
Achtung: Das bedeutet nicht, dass Versicherte auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Rentnerinnen und Rentner, die bis 2057 den Ruhestand antreten, erhalten vom Finanzamt einen sogenannten Rentenfreibetrag. Dabei handelt es sich um den Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Dieser Freibetrag bleibt dann das ganze Leben gleich - auch dann, wenn die Rente aufgrund einer Rentenerhöhung steigt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Diese Erhöhungen steigern dann das steuerpflichtige Einkommen und müssen voll versteuert werden. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zu zahlen, lässt sich ermitteln. Entscheidend dafür ist, dass das Einkommen eines Versicherten unter dem Grundfreibetrag bleibt.
Was viele nicht wissen: Grundsätzlich müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben, denn die Rente zählt als Einkommen. Um noch mehr aus der Steuererklärung rauszuholen, können Rentner sich mit Tipps behelfen.