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Rente: Wann muss man mit Jahrgang 1990 den Antrag stellen?

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Rente: Wann muss man mit Jahrgang 1990 den Antrag stellen?

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    Die Rente muss rechtzeitig beantragt werden, sonst wird sie nicht rechtzeitig ausgezahlt.
    Die Rente muss rechtzeitig beantragt werden, sonst wird sie nicht rechtzeitig ausgezahlt. Foto: fizkes, stockadobe.com

    Für die meisten jungen Menschen ist die Rente noch weit weg. Laut Statista gingen die Deutschen 2023 durchschnittlich mit 64,4 Jahren in Rente. Wer 1964 oder später geboren wurde, der erreicht mit 67 Jahren das reguläre Renteneintrittsalter. Das trifft also auch auf alle Personen des Jahrgangs 1990 zu. Aber wann muss diese Personengruppe eigentlich den Rentenantrag stellen?

    Rente für den Jahrgang 1990: Wann dürfen sie in Rente gehen?

    In Deutschland ist das Renteneintrittsalter für alle Versicherten klar geregelt. Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen langjährig Versicherten, die 35 Beitragsjahre gesammelt haben, und besonders langjährig Versicherten, die 45 Versicherungsjahre auf ihrem Rentenkonto vorweisen können. Die Anzahl der Beitragsjahre ist mitentscheidend dafür, wann Erwerbstätige in den Ruhestand gehen dürfen.

    Wie bereits erwähnt, können alle Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren in Rente gehen, wenn sie 35 Beitragsjahre in der Tasche haben. Ein regulärer Renteneintritt wäre aber auch mit 65 Jahren möglich. Voraussetzung dafür ist, dass sie 45 Beitragsjahre vorweisen können.

    Immer beliebter wird hingegen auch die Rente mit 63 Jahren – allerdings nur für langjährig Versicherte. Der frühere Renteneintritt hat aber seinen Preis, denn es werden Abschläge fällig. So werden für jeden Monat, den Erwerbstätige früher in den Ruhestand gehen, 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Maximal sind es 14,4 Prozent. Dieser Abschlag bleibt das restliche Leben bestehen. Besonders langjährig Versicherte können hingegen nicht früher in den Ruhestand, auch wenn sie Abschläge in Kauf nehmen würden, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Im Gegenzug dürfen sie wegen der vielen Beitragsjahre grundsätzlich zwei Jahre früher in Rente gehen.

    Beispiel:

    Stephanie ist am 2. Juni 1990 geboren. Regulär könnte sie mit 67 Jahren am 1. Juli 2057 in Rente gehen.

    Wenn Stephanie 35 Versicherungsjahre gesammelt hat, kann sie frühestens mit 63 Jahren am 1. Juli 2053 in Rente zu gehen. Allerdings werden dann insgesamt jeden Monat 14,4 Prozent von ihrer Rente abgezogen.

    Hat sie 45 Versicherungsjahre vorzuweisen, kann Stephanie mit 65 am 1. Juli 2055 in Rente gehen.

    Übrigens: Rentnerinnen und Rentner sollten immer eine Kontenklärung durchführen. Oftmals erhalten sie danach mehr Rente. Außerdem sollten sie prüfen, ob sie Zuschüsse bekommen. Ein Zuschuss wird oftmals übersehen und gar nicht in Anspruch genommen.

    Rente für den Jahrgang 1990: Wann muss der Rentenantrag gestellt werden?

    Bei der Rente gilt: keine Rente ohne Antrag. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt daher, spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn einen Rentenantrag zu stellen. Dafür sollten Versicherte alle wichtigen Unterlagen parat haben. Wer eine Schwerbehinderung hat, sollte zudem den Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid zur Hand haben.

    Für Stephanie aus dem obigen Beispiel gilt also Folgendes:

    Regulärer Rentenbeginn mit 67 Jahren und 35 Beitragsjahren: Der Rentenantrag sollte spätestens am 1. März 2057 gestellt werden.

    Früherer Rentenbeginn mit 63 Jahren und 35 Beitragsjahren: Der Rentenantrag sollte spätestens am 1. März 2053 gestellt werden.

    Regulärer Rentenbeginn mit 65 Jahren und 35 Beitragsjahren: Der Rentenantrag sollte spätestens am 1. März 2055 gestellt werden.

    Übrigens: Wer die Rente beantragt hat, bekommt auch einen Rentenausweis, der viele Rabatte und Vergünstigungen mit sich bringt. Sollte dieser einmal verloren gehen, sollten Rentnerinnen und Rentner schnell handeln.

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