Die Ampel-Regierung hat ihre „Wachstumsinitiative“ vorgelegt. Sie soll die Wirtschaft ankurbeln und „Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufstellen”, heißt es auf bundesregierung.de. Ein Punkt in dem Entwurf betrifft auch die Rente: Seniorinnen und Senioren sollen länger im Beruf bleiben – dank Rentenaufschubprämie.
Menschen mit Rentenanspruch sollen im besten Fall weiterarbeiten, statt in den Ruhestand zu gehen. Dafür will die Bundesregierung mit einer neuen Prämie finanzielle Anreize schaffen. Greifen soll die geplante Rentenaufschubprämie der WirtschaftsWoche zufolge ab dem 1. Januar 2027. Was es damit auf sich hat, wer sie bekommt und wie hoch die Prämie ausfällt, erfahren Sie hier.
Übrigens: Auf die Rente müssen Steuern gezahlt werden. Wie hoch allerdings die Steuern sind oder ob man überhaupt Abgaben zahlen muss, wie man versteuert, wenn man als Deutscher in Österreich lebt und welche Jahrgänge vom Wegfallen der Doppelbesteuerung profitieren, ist unterschiedlich.
Was ist die Rentenaufschubprämie?
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge liegt laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei 67 Jahren für alle Jahrgänge nach 1963. Wer trotz Rentenanspruch weiterarbeitet, profitiert schon heute: Für jeden Monat, der über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet und noch keine Rente bezogen wird, erhalten Versicherte Zuschläge in Höhe von 0,5 Prozent. Bereits ein zusätzliches gearbeitetes Jahr kann so deutlich die Rente erhöhen. Der Rentenanspruch steigt nach zwölf Monaten laut der DRV so um sechs Prozent.
Mit ihrer neuen Wirtschaftsinitiative will die Bundesregierung noch einen zusätzlichen Anreiz für Seniorinnen und Senioren schaffen: „Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung”, heißt es im veröffentlichten Informationsblatt.
Das heißt: Entscheidet man sich dazu, weiterzuarbeiten, dann läuft erst einmal alles weiter wie vorher: Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommt man das normale Gehalt gezahlt und noch keine Rente. Sobald man sich allerdings entscheidet, in Rente zu gehen, bekommt man die sogenannte Rentenaufschubprämie ausgezahlt. Und zwar in Höhe der Rente, die man seit dem Zeitpunkt des Rentenanspruchsalters bekommen hätte. Wichtig ist laut der WirtschaftsWoche dabei, dass der Rentenbeginn für mindestens zwölf Monate aufgeschoben wird und Betroffene oberhalb eines Minijobs beschäftigt sind.
Und nicht nur das: Man erhält mit der Prämie auch die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, die die Rentenversicherung auf die Rente gezahlt hätte. Die Prämie soll abgabenfrei sein, man muss also auch keine Steuern darauf zahlen.
Wie hoch ist die Rentenaufschubprämie?
Wie viel man im Einzelnen von der Rentenaufschubprämie profitiert, hängt von mehreren Faktoren ab: Wie lange man weiterarbeitet und wie hoch das Gehalt und die Sozialversicherungsbeiträge im speziellen Fall sind. Bei einer Person, die eine errechnete Rente von 1000 Euro erhalten würde, könnte nach einem Jahr Arbeit im Rentenalter nach Rentenabschluss über 12.000 Euro extra in die Kasse gespült bekommen.
„Für einen Durchschnittsverdiener mit heute rund 45.000 Euro Jahresgehalt kämen nach zwei Jahren ungefähr 47.000 Euro Rente auf einen Schlag zusammen – abgabenfrei“, schreibt der Spiegel.
Wer bekommt die Rentenaufschubprämie?
Die Rentenaufschubprämie kommt für alle Angestellten infrage, die mit 67 Jahren noch in einem Anstellungsverhältnis sind. Das ist nämlich für alle nach 1963 Geborenen laut der DRV das aktuelle Renteneintrittsalter. Kommt das für einen immer näher, man sich aber vorstellen kann, weiterzuarbeiten, dann kann man beschäftigt bleiben und bei Renteneintritt die Rentenaufschubprämie erhalten.
Natürlich ist es auch immer eine Möglichkeit, keinem Anreiz zu folgen und pünktlich aus dem Berufsleben auszusteigen, um seinen Lebensabend zu genießen.
Wann soll die Rentenaufschubprämie kommen?
Einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, soll die Rentenaufschubprämie ab 1. Januar 2027 greifen. Die Änderungen will das Kabinett laut der WirtschaftsWoche am 4. September 2024 beschließen.
Neben der Rentenaufschubprämie enthält die Wachstumsinitiative insgesamt 49 Maßnahmen – einige auch für Änderungen im Rentenrecht. Diese „zielen auf die Stärkung finanzieller Vorteile bei der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit ab“, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Zugleich sollen Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden.“ Bis auf die Rentenaufschubprämie sollen die Regelungen schon 2025 wirksam werden.
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