Mit der Einigung auf einen Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD nach intensiven Verhandlungen den Weg für eine neue Bundesregierung unter Friedrich Merz freigemacht. Zahlreiche Reformvorhaben sind darin angekündigt – darunter auch Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Besonders die Erwerbsminderungsrente rückt in den Fokus. Bestehende Renten könnten künftig verstärkt überprüft werden.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass die EM-Rente das Einkommen ersetzen soll, wenn eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist. Wer noch teilweise arbeiten kann, erhält eine anteilige Rente. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die Regelaltersgrenze bislang nicht erreicht wurde. In der Regel ist diese Form der Rente zunächst auf drei Jahre befristet, sie kann jedoch verlängert oder in Ausnahmefällen unbefristet gewährt werden.
Die neue Regierung unter Friedrich Merz will nun insbesondere bei einer Zielgruppe genauer hinsehen: Menschen über 45 Jahre, die bereits eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen. Im Koalitionsvertrag ist von einem flächendeckenden „Ü45-Check“ die Rede. Damit wollen die Regierungspolitiker das bereits bestehende Prinzip „Prävention vor Reha vor Rente“ stärken. Ziel sei es, durch frühzeitige medizinische Maßnahmen und individuelle Betreuung die Erwerbsfähigkeit länger zu erhalten – oder bei bereits bestehender EM-Rente nach Möglichkeit wiederherzustellen.
Koalitionsvertrag: Welche Änderungen soll es bei der Erwerbsminderungsrente geben?
Damit das umgesetzt werden kann, möchte die neue Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern eine „einfache, barrierefreie und digitale Beantragung möglichst vieler Leistungen ermöglichen“. Konkret soll ein sogenanntes Fall-Management im Sozialgesetzbuch VI verankert werden. Grundlage dafür sind Modellprojekte, die bereits in einzelnen Regionen erprobt wurden. Künftig soll also systematisch geprüft werden, inwiefern ein bestehender Rentenanspruch noch gerechtfertigt ist. Dazu will man laut Koalitionsvertrag die Feststellung der Erwerbsfähigkeit beschleunigen.
Ein Fokus soll hierbei auch auf psychische Erkrankungen gelegt werden, wie im Koalitionsvertrag beschrieben wird: „Wir wollen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen bekannter machen und stärken die Bekanntheit besonders in kleinen und mittleren Unternehmen.“ Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung aus dem Jahr 2021 ist der Anteil psychischer Erkrankungen unter den Beziehenden der EM-Rente in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen: 41,5 Prozent im Jahr 2020 – im Vergleich zu 24,2 Prozent im Jahr 2000. Sie sind damit heutzutage die häufigste Ursache für Erwerbsminderung. Das bedeute aber nicht, dass es früher weniger psychische Leiden gab, wie Volker Köllner, Ärztlicher Direktor beim Reha-Zentrum Seehof, betont. Die Stigmatisierung in der Gesellschaft sei einfach rückläufig. „Als Folge werden psychische Erkrankungen heutzutage von Betroffenen eher offenbart.“
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