Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Rente
Icon Pfeil nach unten

Wann gehen Lehrkräfte in Rente?

Altersgrenzen

Wann gehen Lehrkräfte in Rente?

    • |
    • |
    • |
    Eine Lehrerin schreibt im Mathematikunterricht an die Schultafel.
    Eine Lehrerin schreibt im Mathematikunterricht an die Schultafel. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Immer mehr Lehrerinnen und Lehrer in Bayern verlassen den Schuldienst, bevor sie das reguläre Rentenalter erreichen. Nur noch rund 18 Prozent der Pädagoginnen und Pädagogen gehen zur gesetzlichen Altersgrenze oder danach in Pension. Das zeigt eine Auswertung des bayerischen Kultusministeriums von September 2024, die auf eine Anfrage der Landtags-SPD zurückgeht.

    Wann gehen Lehrerinnen und Lehrer im Durchschnitt in Rente?

    Nur noch ein Bruchteil der bayerischen Lehrer arbeitet also bis zur gesetzlichen Altersgrenze. Die restlichen 82 Prozent scheiden früher aus dem Dienst – entweder auf eigenen Antrag oder aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Die Entwicklung trifft besonders die Grund- und Mittelschulen hart. Vor zehn Jahren erreichten hier noch rund 60 Prozent der Lehrkräfte das reguläre Pensionsalter. Heute sind es nur noch etwas über 15 Prozent.

    Die Bevölkerung betrachtet diese Entwicklung mit Sorge. Laut dem aktuellen Bildungsbarometer des Münchner ifo Instituts befürchten 78 Prozent der bundesweit Befragten negative Auswirkungen auf die schulischen Leistungen der Kinder und Jugendlichen. 48 Prozent rechnen sogar mit „starken“ negativen Folgen, wenn sich der Lehrermangel weiter zuspitzt.

    Warum gehen so viele Lehrkräfte früher in Pension?

    Ein vorzeitiger Ruhestand für Lehrkräfte ist in Bayern auf Antrag ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings mit Pensionsabschlägen. In Fällen von Dienstunfähigkeit erfolgt der Ruhestand unabhängig vom Alter, sofern gesundheitliche Gründe vorliegen. Dass immer mehr Lehrerinnen und Lehrer diesen Schritt wagen und Abschläge in Kauf nehmen, ist ein deutliches Zeichen. Es zeigt nicht nur eine zunehmende Belastung im Beruf, sondern auch einen strukturellen Reformbedarf im Bildungssystem.

    Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im Bayerischen Lehrer-
    und Lehrerinnenverband (BLLV), schreibt in einer Pressemitteilung als Antwort auf die Auswertung des Kultusministeriums, Lehrkräfte müssten so früh in Pension gehen, „weil sie sich einfach nicht mehr in der Lage sehen, bis zum regulären Ruhestand durchzuhalten.“ Der Lehrerberuf werde immer herausfordernder, weil die Gesellschaft zu viele Probleme an die Schulen abgebe. Das führe zu einer Überlastung der Lehrkräfte.

    An den Grund- und Mittelschulen sei die Situation auch deswegen so dramatisch, weil 2020 sogenannte Notmaßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eingeführt wurden. „So wurden die Möglichkeiten bei der Teilzeit enorm eingeschränkt, das Alter für den Antragsruhestand erhöht, Sabbat- und Freistellungsmöglichkeiten gestrichen und an den Grundschulen noch dazu ein Arbeitszeitkonto eingeführt, das vor allem den Lehrermangel an den Mittelschulen abfedern sollte“, beschreibt Rottbauer die Lage. Die Lage an den Mittelschulen sei damals aber bereits so dramatisch gewesen, dass man angesparte Arbeitszeit nicht mehr hätte abbauen können.

    Die Forderung des BLLV an das Kultusministerium ist also: Man müsse über eine Politik nachdenken, die Lehrkräfte entlastet, damit sie bis zur Altersgrenze arbeiten können.

    Lehrer in Pension: Wo liegen die Altersgrenzen in den verschiedenen Bundesländern?

    Es gibt eine Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften. Ab Erreichen dieses Alters gehen Lehrkräfte regulär in den Ruhestand. In welchem Alter die Verbeamtung spätestens endet, hängt laut GEW vom Bundesland ab, in dem man als Lehrkraft verbeamtet war. Das sind die verschiedenen Höchstaltersgrenzen, die aktuell gelten:

    • Baden-Württemberg: Vollendung des 67. Lebensjahres
    • Bayern: Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden
    • Berlin: Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden
    • Brandenburg: Vollendung des 67. Lebensjahres
    • Bremen: Vollendung des 67. Lebensjahres
    • Hamburg: Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden
    • Hessen: Ende des Monats nach Vollendung des 67. Lebensjahres
    • Mecklenburg-Vorpommern: Bis 2013 keine Beamten; es gelten die gesetzlichen Altersgrenzen (in der Regel 67 Jahre)
    • Niedersachsen: Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden
    • Nordrhein-Westfalen: Ende des Monats nach Vollendung des 67. Lebensjahres.
    • Rheinland-Pfalz: Ende des Schuljahres, das dem Schuljahr vorangeht, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden
    • Saarland: Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden
    • Sachsen: keine Beamten, es gelten die gesetzlichen Altersgrenzen
    • Sachsen-Anhalt: Vollendung des 67. Lebensjahres
    • Schleswig-Holstein: Vollendung des 67. Lebensjahres
    • Thüringen: Vollendung des 67. Lebensjahres
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden