Bereits dreimal musste sich ein 20-Jähriger wegen Schwarzfahrens, juristisch als Fahren ohne Fahrerlaubnis bezeichnet, vor Gericht verantworten. Von daher könnte man ihn als notorischen Verkehrssünder bezeichnen. Diesmal ging es aber nicht bloß um ein Verkehrsdelikt. Die Anklage der Staatsanwältin lautete vielmehr auch auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Schuldspruch des Strafrichters Patrick Keller fiel moderat aus. Er verurteilte den Heranwachsenden zu einem viertägigen Jugendarrest sowie zur Teilnahme an einem Kurs zur Persönlichkeitsentwicklung.
Ob dieses Urteil den Heranwachsenden wirklich beeindrucken oder sogar zu einem straffreien Leben führen wird, bezweifelte selbst der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. „Sie erfinden immer nur Ausreden und suchen die Fehler bei anderen, anstatt sich an die eigene Nase zu fassen“, hielt er dem Verurteilten vor. Dieser hatte während der Verhandlung des Öfteren mit einem Grinsen die Ausführungen der Juristen kommentiert, so, als ob er den ganzen Prozess auf die leichte Schulter nehmen würde.
Mit Tempo 40 auf dem Mofa unterwegs
Bei dem Verfahren ging es um einen Vorfall ziemlich genau vor einem Jahr. Am 18. April 2024 fuhr der Angeklagte kurz vor 18 Uhr mit seinem blauen Mofa durch einen Ort im Maintal. Der Mofafahrer fiel einer Zivilstreife der Polizei auf, weil er mit fast 40 km/h unterwegs war. Als die Beamten hinter ihm herfuhren und ihn kontrollieren wollten, war das gar nicht so einfach. Der junge Mann reagierte nämlich weder auf das Anhaltesignal in der Windschutzscheibe noch auf die grell blinkenden Blaulichter im Kühlergrill des Polizeiwagens. Und auch das daraufhin eingeschaltete Martinshorn zeigte keine Wirkung.
Daraufhin überholten ihn die Ordnungshüter und schnitten ihm den Weg ab. Einer der Uniformierten stieg aus und packte ihn an der Jacke. Trotzdem wollte der Mofafahrer seine Flucht fortsetzen und gab Gas. Weil ihn der Polizist aber nicht losließ, stürzten beide zu Boden. Der Beamte zog sich dabei Schürfwunden am Knie und Ellenbogen zu und auch seine Hose war zerrissen.
Aus altem Versicherungskennzeichen neues gemacht
Anschließend stellte sich zudem heraus, dass das Mofa nicht versichert war. Um das zu kaschieren, hatte der Angeklagte ein altes Versicherungskennzeichen, das dieselbe Farbe wie im aktuellen Jahr hatte, an seinem Zweirad angebracht. Dieses Vorgehen kreidete ihm der Vorsitzende besonders negativ an, weil es von seiner „wachsenden kriminellen Energie“ zeuge.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe beleuchtete wichtige Etappen des bisherigen Lebens des Angeschuldigten. Nach seiner Schulzeit begann er mit einer Ausbildung im Straßen- und Tiefbau. Die brach er nach einem guten Jahr ab. Obwohl er auch danach noch berufsschulpflichtig war, schwänzte er konsequent die Schulbank. Auch wiederholte Bußgeldbescheide des Landratsamtes konnten daran nichts ändern.
Diese Fehltritte holten ihn jetzt wieder ein. Neben der verhängten viertägigen Arreststrafe muss er auch noch 16 Tage wegen dieser Schulversäumnisse absitzen, wodurch er insgesamt fast für drei Wochen weggesperrt wird. Ob ihn das wirklich bessern wird, stellte der Fast-noch-Jugendliche achselzuckend selber in Frage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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