Mit einer Ortsbesichtigung am Friedhof in Breitbrunn begann die jüngste Sitzung des Gemeinderats, bei der erneut über die geforderte Absturzsicherung an der Bestandsbrüstung zwischen Kirche und Friedhof diskutiert und nach einer Lösung gesucht wurde.
Ausgangspunkt dazu war ein Schreiben des bischöflichen Ordinariats, mit dem die Kirchengemeinde aufgefordert wurde, auf dieser Mauer zwischen Kirche und Friedhof ein Aufsatzgeländer anzubringen, das die Mindesthöhe von einem Meter einhalten müsse. Die Mauer war in den Jahren des Kirchenneubaues zwischen 1930 bis 1932 mit Sandsteinen erstellt worden und hat bis heute ihre Dienste ohne jegliche Unfälle geleistet. Sie entspricht aber nicht mehr den heutigen Unfallvorschriften
Eine erste Kostenschätzung für eine Absicherung belief sich auf über 11.000 Euro. Die Kirchengemeinde bat hierzu um einen 50-prozentigen Zuschuss der politischen Gemeinde, zumal der Friedhof in Trägerschaft der Gemeinde verwaltet wird. Die Bestattung ist nämlich Aufgabe der Gemeinde und in einer Vereinbarung zwischen Gemeinde und Kirchengemeinde aus dem Jahre 1979 ist das Grundstück noch im Eigentum der Kirche, aber „die Gemeinde trägt für die Dauer dieses Vertrages die Bau- und Unterhaltungslast am Friedhof.“ Bei der Besichtigung waren auch Mitglieder der Kirchenverwaltung und Kirchenpflegerin Alexandra Mahr anwesend, die um eine Unterstützung durch die Gemeinde baten.
Bürgermeisterin Ruth Frank ging auf die Flurnummer 41 des Friedhofes ein und sah die Mauer nicht einbezogen. „Aus rechtlicher Pflicht sehe ich hier keine Pflicht für die Gemeinde, etwas zu tun, das liegt auch nicht in unserer Verantwortung.“ Somit hätte der Beschluss aus einer der letzten Sitzungen Gültigkeit, dass die Gemeinde die Absturzsicherung mit 25 Prozent bezuschusst.
Auch die Fugen schließen
Für notwendig wurde bei der Besichtigung aber auch erachtet, dass vor der Aufbringung der Absturzsicherung die Mauerfugen geschlossen werden müssten, um ein unnötiges Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Hier vertraten einige Gemeinderatsmitglieder die Meinung, dass dies von den Mitarbeitern des Bauhofes geleistet werden könnte. Wenn das geleistet worden sei, sollte dann die Absturzsicherung in Stahl mit anthrazit-Farbe ausgeführt werden.

Hinsichtlich der Fortschreibung des Regionalplanes Oberfranken-West für Vorranggebiete für „Windenergie“ nahm man zur Kenntnis, dass das Vorranggebiet Wind 120 „Lußberger Forst“ bis an die Gemeindegrenze und das „Naturdenkmal Veitenstein“ heranreiche und man das beachten sollte. Ansonsten erhob die Gemeinde keine Einwände gegen die Planungen des Planungsverbandes Oberfranken-West.
Hublift für „Poseidon“
Bürgermeisterin Ruth Frank ging dann auf die Eröffnung der Gaststätte „Poseidon“ ein, die „ganz gut angelaufen“ sei. Allerdings sollte man jetzt den nächsten Schritt tun und sie barrierefrei ausstatten. Neben einem Behinderten-WC wäre der nächste Schritt ein behindertengerechter Zugang für die Gäste, was man über einen Vorbau mit einem Hublift für Personenbeförderung erreichen könnte. Eventuell müssten dazu auch noch Türen verbreitert werden. Eine solche Maßnahme und Planung wolle sie für die nächste Sitzung vorbereiten.
Außerdem berichtete sie von einem Ortstermin an der „Omnibushalle Kuchenmeister“, die die Gemeinde für die Nutzung als neue Unterkunft für die Feuerwehr gekauft hat. Sie habe sich den Baubestand mit Feuerwehr und einem Architekten angeschaut, der nun hinsichtlich einer zukünftigen Planungen seinen Ideen freien Lauf lassen könnte.
Außerdem hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, den bestehenden Gemeindebus weiterhin zu nutzen und ein Reparaturangebot in Auftrag zu geben.
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