War ein Parkrempler im August vergangenen Jahres auf dem Haßfurter Marktplatz hör- oder bemerkbar - oder nicht? Darum ging es in einer Verhandlung wegen Unfallflucht am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Eine 74-jährige Frau aus dem Landkreis Haßberge musste hier auf der Anklagebank Platz nehmen. Am 1. August vergangenen Jahres soll sie beim Ausparken mit ihrem Wagen einen geparkten VW-Polo an der Stoßstange touchiert und anschließend das Weite gesucht haben. Dabei entstand ein Schaden von geschätzten 1500 Euro.
Ein Zeuge hatte sich das Kennzeichen ihres Fahrzeugs notiert und der geschädigten Autobesitzerin mitgeteilt. In der Folge erhielt die 74-Jährige einen Strafbefehl, gegen den sie Einspruch einlegte und sich daher vor Gericht verantworten musste.
Zeuge hörte einen Schlag
Dort ließ sie über ihren Anwalt Bernhard Langer verlauten, dass sie den Unfall nicht bemerkt habe und ein Gutachten fordere. Der Vorsitzende Richter Christoph Lehmann verwies darauf, dass ein Gutachten Kosten im vierstelligen Bereich verursachen würde und empfahl die Beweisaufnahme abzuwarten. Diese lief für die Angeklagte ungünstig. Denn der Zeuge, der sich damals auch das Kennzeichen notiert hatte, sagte vor Gericht, er habe aus rund 15 Metern Entfernung einen Schlag gehört. Ebenso wie weitere Passanten, die jedoch weitergelaufen seien. Die Lautstärke des Aufpralls ordnete er auf einer Skala von eins bis zehn auf fünf ein.
Eine Polizeistreife stattete der Angeklagten in der Folge einen Besuch ab. Sie präsentierte den Beamten ihren nach eigener Aussage „unfallfreien“ Wagen in der Garage. Doch bei genauerem Hinschauen entdeckten die Ordnungshüter einen Schaden vorne links. Ganz unbekannt ist die Angeklagte bei Gericht nicht. Für zwei Vergehen erhielt sie bereits Geldstrafen.
Verteidiger plädiert auf Freispruch
Die Staatsanwältin erachtete die Zeugenaussage als glaubwürdig. Sie attestierte der Angeklagten eine fehlende Schuldeinsicht und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 50 Euro, also 2000 Euro. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Zum einen würden die beiden Schadensbilder an den beiden Fahrzeugen in der Höhe nicht zusammenpassen. Zum anderen hätte die Abstandsmessung in der Mercedes B-Klasse das Auto automatisch abbremsen müssen, was jedoch nicht passiert sei.
Der vorsitzende Richter war jedoch von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Er verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu zehn Euro, also 300 Euro – angepasst an die Rente der Angeklagten. Der Zeuge habe einen „lauten Schlag“ gehört. Die Angeklagte habe demnach kurz angehalten, um dann weiterzufahren. Zudem sei das Alarmsignal in der B-Klasse „so laut, dass es ein Taubstummer hört“, argumentierte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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