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Zell am Ebersberg

Autofahrer fährt mit plattem Reifen einfach weiter und bleibt am Zeller Berg liegen

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    Am Zeller Berg liegen geblieben ist am Mittwochabend ein 68-Jähriger Autofahrer, der sich zuvor einen Reifen plattgefahren hatte. (Symbolfoto)
    Am Zeller Berg liegen geblieben ist am Mittwochabend ein 68-Jähriger Autofahrer, der sich zuvor einen Reifen plattgefahren hatte. (Symbolfoto) Foto: Marijan Murat/dpa

    Für einen ungewöhnlichen Feuerwehreinsatz hat am Mittwochabend ein älterer Autofahrer gesorgt. Der 68-Jährige war mit seinem Dacia Jogger mit Zulassung im Landkreis Bamberg auf der Staatsstraße 2276 von Oberschleichach in Richtung Zell am Ebersberg unterwegs. Im Kreisverkehr des Steigerwalddorfes prallte er kurz nach 18.30 Uhr mit einem Reifen aus bislang unbekannter Ursache gegen den Bordstein einer Verkehrsinsel.

    Wie ein Anwohner berichtete, nahm er einen lauten Schlag war und sah, wie der Fahrzeuglenker seine Fahrt unbeirrt Richtung Zell am Ebersberg mit dem platten Reifen fortsetze. Nach knapp zwei Kilometern blieb der Senior mitten auf der Straße am Zeller Berg stehen.

    Verkehrsteilnehmer setzt Notruf ab

    Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer bemerkte das ungewöhnliche Verhalten und setzte umgehend einen Notruf ab. Die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt alarmierte die Feuerwehren aus Sand am Main und Oberschleichach sowie die First Responder aus Sand, die aufgrund der zuerst unklaren Lage mit insgesamt 30 Einsatzkräften anrückte. Nach der Absicherung der Einsatzstelle wurde der Verkehr einspurig an dem liegengebliebenen Fahrzeug vorbeigeleitet. Mit Muskelkraft schoben die Feuerwehrmänner den Pkw schließlich über den angrenzenden Fahrradweg auf einen Grünstreifen.

    Der Mann, der keine augenscheinlichen Verletzungen erlitten hatte, wurde trotzdem vom BRK-Rettungsdienst versorgt und vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Nach Auskunft der Beamten der Polizeiinspektion Haßfurt lagen keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum vor. Abgesehen von dem beschädigten Reifen entstand kein nennenswerter Sachschaden.

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