Ein 40 Jahre alter Familienvater muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Er soll versucht haben, eine Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro sowie Baukindergeld in Höhe von 9000 zu erlangen, obwohl er für die staatliche Förderung nicht berechtigt war. Hat er den ihm vorgeworfenen Betrug quasi "unabsichtlich" begangen oder doch nicht? Um diese Frage ging es in dem Verfahren.
Von den 10.000 Euro Eigenheimzulage hatte der Mann nichts erhalten, das wurde im Verfahren deutlich. Denn er hatte keine von ihm erforderlichen Belege über den rechtzeitigen Einzug ins neue Haus vorgelegt. Ein erster Teilbetrag des Baukindergelds in Höhe von 900 Euro war allerdings bei der Familie eingegangen, der Antrag wurde dann aber zurückgenommen und das Geld zurück überwiesen. Das Problem: Die Auszahlung des auf Antrag bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) erhältlichen Geldes ist daran gebunden, dass der Antragsteller bereits in der von ihm erworbenen Immobilie wohnt. So sei es zu lesen, wenn man entsprechend lange danach sucht, rechtfertigt Rechtsanwalt Sven Gröbmüller das Vorgehen seines Mandanten – aber auf den Antragsformularen stehe nichts davon.
Nun hatte der Angeklagte, Vater dreier kleiner Kinder, seinen Antrag exakt am 18. Dezember 2020 gestellt und abgeschickt. Da habe er auch schon die Schlüssel für eine von ihm in Königsbrunn gekaufte neue Wohnung erhalten, allein der Umzug habe noch ausgestanden. Es habe, vermutlich wegen Corona, Probleme beim Geldfluss gegeben, sagt der Angeklagte. Deshalb sei die Familie außerplanmäßig erst im März 2021 in die neue Wohnung eingezogen.
Angeklagter vor Augsburger Gericht: Keine Belege für staatliche Förderung
Staatsanwaltschaft und Gericht wollen wissen, ob er noch schnell einen Antrag eingereicht hatte, um bei der Eigenheimzulage noch in die Förderung zu kommen, die zum 31. Dezember 2020 auslief? Nein, bekräftigt der 40-Jährige, davon habe er zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst, er sei vielmehr von einer Fortsetzung des Programms ausgegangen. Er habe in dieser Zeit unter "extremem Stress" gestanden, so der Angeklagte hinsichtlich seiner Mehrfachbelastung aus Beruf, Familie und Bauarbeiten. Der Mann erläutert, dass das Ausfüllen der Antragsformulare zu weiten Teilen sein Finanzberater vorab erledigt habe.
Welche Angaben genau man am 18.12. noch in das Formular eingesetzt habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern, so der Mann, der aber ziemlich sicher war, dass der Einzugstermin "21. Dezember 2020" vom Berater eingefügt worden sei. Er selbst, so der Elektrotechniker, habe sich vor allem um die Renovierungsarbeiten im Haus gekümmert, bei der Buchhaltung habe er seinem Finanzberater vertraut. "Aber Sie haben den Antrag unterschrieben", so Richter Christoph Prinke, "es ist allein ihr Antrag." Sagt es und stutzt, weil auch die Unterschrift der Ehefrau des Angeklagten auf den Formularen zu finden ist. Ob gegen diese ebenfalls ein Verfahren laufe, will der Richter von Staatsanwalt Markus Eberhard wissen. Der weiß nichts davon, auch nicht Rechtsanwalt Gröbmüller.
Prozess in Augsburg: Hat der Familienvater absichtlich bei Eigenheimzulage betrogen?
Richter Prinke schlägt vor, das Strafverfahren gegen den noch nicht vorbestraften Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig einzustellen. Der Angeklagte ist einverstanden, auszuhandeln bleibt die Höhe der Geldauflage. Hier bekommt der Alleinverdiener quasi einen Rabatt, als er zusichert, 1000 Euro innerhalb von drei Monaten in einer Summe zu überweisen. Den entsprechenden Beschluss diktiert der Richter abschließend statt eines Urteils fürs Protokoll.