Weil die schulische und berufliche Ausbildung Geld verschlingen und in vielen Fällen nicht genug davon zur Hand ist, können Bürger den Staat anzapfen und BAföG beantragen. Hinter dieser gängigen Abkürzung verbirgt sich das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das sich an Schüler und Studenten richtet.
Wer die Unterstützung bezieht, muss auch an den BAföG-Folgeantrag denken. Aber wie kann die staatliche Förderung verlängert werden? Alle Informationen finden Sie im Artikel.
BAföG: Was steckt dahinter?
Das Bildungsministerium von Bettina Stark-Watzinger (FDP) betont, mit dem BAföG werde seit mehr als 50 Jahren für Chancengerechtigkeit gesorgt, "denn in Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, sondern Talent und Motivation". Versprochen werden mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz "mehr Geld, mehr Berechtigte und eine erleichterte digitale Antragstellung".
Während Schüler die Förderung – so erklärt es das Ministerium – quasi komplett geschenkt bekommen, handelt es sich im Falle von Studenten zur Hälfte um ein zinsloses Darlehen. Das Geld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde – dieser kann auch zunächst formlos ausfallen. In der Regel wird BAföG für zwölf Monate bewilligt, hier wird vom Bewilligungszeitraum gesprochen.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Bürger, die zu Beginn ihrer Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen gelten etwa, falls familiäre Gründe eine frühere Aufnahme der Ausbildung verhindert haben. Oder auch für Studierende, "die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden". Ebenso für Absolventen des zweiten Bildungsweges.
Der Freibetrag beim Einkommen der Eltern wurde um 20,75 Prozent auf 2415 Euro angehoben. Der Förderungshöchstbetrag wurde im Jahr 2022 ebenfalls um 8,47 Prozent auf 934 Euro erhöht. Enthalten sind der Wohnzuschlag für Auswärtswohnende von 360 Euro und der Kinderzuschlag für eigene Kinder bis 14 Jahre von 160 Euro.
BAföG-Folgeantrag: Wie wird er gestellt?
Da BAföG also zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten beantragt wird, muss der Schüler oder Student im Falle einer länger benötigten finanziellen Förderung einen Folgeantrag stellen. Auch der umfasst dann in der Regel wieder zwölf Monate.
Im Grunde ändert sich an der Antragstellung nicht viel. Das Bildungsministerium verweist auf vier Wege, um den Antrag einzureichen:
- per Post oder Fax (mit Namensangabe)
- digital über den Online-Antragsassistenten "BAföG Digital" (unter Verwendung eines Nutzerkontos)
- über ein anderes Antragsportal (neben eindeutiger Namensangabe im Antrag muss das übermittelte Formblatt am Ende eine erneute Namensnennung enthalten)
- via E-Mail (beigefügtes handschriftliches oder elektronisch ausgefülltes Formblatt und Namensnennung an dessen Ende)
Die Formulare sind beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studierendenwerk erhältlich, ebenso im Internet. Auch die Daten und Dokumente können per Internet übermittelt werden.
Laut dem Portal meinbafoeg.de wird umgangssprachlich auch vom BAföG-Wiederholungsantrag gesprochen. Dieser umfasst demnach genau wie der Erstantrag Angaben zum Vermögen, zum Einkommen der Eltern und zum eigenen Einkommen – denn die Zahlen können sich binnen der zwölf Monate ja geändert haben.
Nicht erneut vorgelegt werden muss lediglich das Formblatt zum schulischen und beruflichen Werdegang, heißt es. Diese Angaben liegen dem BAföG-Amt bereits vom Erstantrag vor. Neu hinzu kommt dagegen ein Leistungsnachweis, der ab dem fünften Semester verpflichtend ist. Neben den sonstigen Formblättern werden folgende Unterlagen auch für den Folgeantrag benötigt:
- Kontoauszug
- Einkommensnachweis der Eltern
- Eigene Arbeitsverträge oder Einkommensnachweise
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsbescheinigungen der Geschwister
Betont wird eine Förderungshöchstdauer. Diese ist abhängig von der Regelstudienzeit, die in §10 Hochschulrahmengesetz behandelt wird.
BAföG-Folgeantrag: Wann sollte er gestellt werden?
Für den BAföG-Folgeantrag gilt wie für den Erstantrag, dass die Förderung erst für den Monat fließt, in dem diese beantragt wurde. Hier gibt meinbafoeg.de den Tipp, "zwei bis drei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums" bereits den Antrag zu stellen. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, droht bei zu später Einreichung ein zwischenzeitlicher Leerlauf nach dem Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums. Sollte die Beantragung tatsächlich verschlafen werden, wird es auch höchst kompliziert bis unmöglich, die Förderung zusätzlich für vorige Monate bewilligt zu bekommen.