Wer studieren will, kann unter Umständen finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen - das BAföG. Doch nicht alle Studierenden haben Anspruch darauf. Denn die Voraussetzungen für den BAföG-Bezug sind streng geregelt.
Wer jedoch Anspruch darauf hat und einen Antrag stellen will, sollte möglichst frühzeitig alles beim zuständigen BAföG-Amt abgeben. Doch was, wenn man zu spät dran ist?
Übrigens: Manche Studierende können auch elternunabhängiges BAföG beantragen. Dann kommt es nämlich nicht darauf an, wie viel die Eltern verdienen.
Kann man BAföG auch rückwirkend beantragen?
Wie das niedersächsische Bildungsministerium auf seiner Website schreibt, kann das BAföG nicht rückwirkend beantragt werden. Tatsächlich gibt es die finanzielle Unterstützung erst ab dem Monat, in dem der Antrag auch gestellt wird. Wer erst beispielsweise im zweiten Semester BAföG beantragt, bekommt es also nicht für das erste Semester rückwirkend ausbezahlt.
Wer noch nicht alle Unterlagen zusammen hat, aber weiß, dass er ab September studieren wird, kann einen formlosen Antrag einreichen. Damit wird die Frist gewahrt, schreibt das niedersächsische Bildungsministerium weiter. Die Unterlagen können dann nachträglich eingereicht werden.
Was passiert wenn man BAföG zu spät beantragt?
Für all diejenigen, die ihren BAföG-Antrag zu spät einreichen, gilt, dass es erst ab dem Monat der Antragstellung Geld gibt. Wenn die Genehmigung jedoch länger dauert, beispielsweise erfolgt die Beantragung im September und wird erst im November genehmigt, wird das Geld für den Zwischenzeitraum später mit ausbezahlt.
Übrigens: BAföG kann man erst fünf Jahre nach Ende der Förderung zurückzahlen. Manchmal lohnt es sich dabei auch, gleich den gesamten Betrag auf einmal zurückzuzahlen. Denn dann kann man unter Umständen Geld sparen. Wer lieber noch warten will, kann auch versuchen, die BAföG-Rückzahlung zu verschieben.