Wer Hilfe vom Staat benötigt, befindet sich in der Regel in einer finanziellen Notsituation. Das Bürgergeld soll Abhilfe abschaffen. Doch was passiert, wenn ein Antrag auf Bürgergeld gestellt wird und das Jobcenter diesen ablehnt? Welche Gründe es dafür geben kann und wie Betroffene dann am besten vorgehen, erklären wir im Artikel.
Kann das Jobcenter den Antrag auf Bürgergeld ablehnen?
Ja, das ist möglich. Laut dem Rechtsservice der DAHAG sind die Berechnungen kompliziert und nicht jeder Antrag wird daher richtig bearbeitet und bewilligt. Wenn zum Beispiel die Voraussetzungen für Bürgergeld nicht gegeben sind, kann es problematisch werden.
Folgende Gründe könnten zu einer Ablehnung geführt haben:
- Das Einkommen der betroffenen Person ist zu hoch, um Bürgergeld beantragen zu können. Dazu zählt unter anderem auch Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung sowie Unterhaltsleistungen
- Das Schonvermögen der betroffenen Person übersteigt die vorgeschriebenen 40.000 Euro oder die 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
- Weitere Sozialleistungen sind noch nicht ausgeschöpft. Dazu zählen etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Erwerbsminderungsrente
- Das Jobcenter hat den Anspruch falsch berechnet oder die Angaben des Betroffenen nicht richtig übernommen
Die DAHAG teilt mit, dass Antragsteller nicht gleich alle nötigen Dokumente einreichen müssen. Es sei aber wichtig, dass alle Anlagen und Nachweise so früh wie möglich nachgereicht werden, da viele Anträge wegen fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Wer das Bürgergeld online beantragt, behält die Originaldokumente. Allen anderen Antragstellern rät der Rechtsservice dazu, nur Kopien einzureichen, da das Jobcenter nichts mehr zurückschickt und diese dann verloren wären.
Übrigens: Es ist auch möglich, einen Vorschuss auf das Bürgergeld zu beantragen.
Was ist zu tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wurde?
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Personen, deren Antrag auf Bürgergeld teilweise oder ganz abgelehnt wurde, Widerspruch einreichen. Stiftung Warentest rät dazu, das innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu machen.
Der DAHAG zufolge sollte der Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, dem zu entnehmen ist, was für einen Widerspruch zu tun ist. Sollte die Belehrung fehlen oder fehlerhaft sein, ist der Bescheid trotzdem gültig. Jedoch verlängere sich die Widerspruchsfrist dann auf ein Jahr.
Wer einen Widerspruch gegen einen abgelehnten Antrag auf Bürgergeld einlegen möchte, sollte laut des Rechtsservices folgendermaßen vorgehen:
- Betroffene sollten den Widerspruch schriftlich verfassen und dann per Einschreiben an das Jobcenter schicken. Alternativ ist das auch über den eService der Bundesagentur für Arbeit möglich. Wer den persönlichen Weg wählen möchte, kann beim Jobcenter auch persönlich vorsprechen und den Widerspruch dort festhalten lassen.
- Der Widerspruch muss in Schriftform eingereicht werden. Das heißt entweder per Brief oder der speziellen digitalen Nachricht im eService. Eine E-Mail reicht nicht aus. Außerdem muss der Widerspruch zwingend unterschrieben werden.
- Dem Widerspruch kann eine Begründung mitgeliefert werden - das ist allerdings nicht verpflichtend.
- Betroffene sollten einen Beleg des Widerspruchs aufheben.
- Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Der Widerspruch muss daher rechtzeitig abgeschickt werden, damit er beim Jobcenter noch innerhalb der Frist ankommt.
- Der Widerspruch sollte an den Ansprechpartner und an die Adresse geschickt werden, die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt wird.
Was passiert, nachdem Widerspruch gegen den abgelehnten Bürgergeld Antrag eingereicht wurde?
Wenn der Widerspruch fristgerecht eingegangen ist, dann überprüft das Jobcenter, ob dieser zulässig, rechtmäßig und zweckmäßig ist, wie die DAHAG mitteilt. Bekommt die betroffene Person (teilweise) Recht, wird ihr ein Abhilfe- oder Teilabhilfebescheid geschickt.
Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, verschickt das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann dann dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Bescheids.
Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
Übrigens: Es ist genau festgelegt, wer Bürgergeld bekommt und wie viel Geld es genau gibt. Wie lange man das Bürgergeld bekommt, hängt zudem von den persönlichen Umständen ab und auch das Gehalt des Partners spielt beim Bürgergeld eine Rolle. Wer Kindergeld bezieht, muss außerdem rechnen, dass Geld beim Bürgergeld reduziert wird.