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Preisbremse: Härtefallzuschuss für Heizöl beantragen: Frist endet am 20. Oktober

Preisbremse

Härtefallzuschuss für Heizöl beantragen: Frist endet am 20. Oktober

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    Wer mit Öl heizt, wird durch die Gaspreisbremse nicht entlastet. Finanzielle Unterstützung erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nun auf einem anderen Weg.
    Wer mit Öl heizt, wird durch die Gaspreisbremse nicht entlastet. Finanzielle Unterstützung erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nun auf einem anderen Weg. Foto: David Inderlied, dpa

    Wer Zuhause mit Öl heizt, profitiert nicht von der Gaspreisbremse der Bundesregierung. In Kraft getreten ist die im März 2023, richtet sich aber nur an Haushalte mit Gasheizung oder Fernwärme. Der Staat deckelt die Preise und will Verbraucherinnen und Verbraucher so vor immer weiter steigenden Kosten schützen. 

    Diese Entlastung erreicht aber nicht alle. Im Zuge der Energiekrise hatten auch Nutzerinnen und Nutzer anderer Heizmittel wie beispielsweise Öl mit stark steigenden Kosten zu kämpfen und mussten 2022 deutlich tiefer in die Tasche greifen als noch im Vorjahr.

    Anfang des Jahres haben sich die Regierungsparteien auch für Privathaushalte mit Ölheizung auf eine Entlastung in Form eines Härtefallfonds geeinigt. Am 30. März 2023 haben Bund und Länder die Hilfen laut der Tagesschau endgültig beschlossen. Was das bedeutet, lesen Sie hier. 

    Preisbremse für Heizöl: Das plant die Bundesregierung

    Weil der Krieg in der Ukraine auch die Preise von Heizöl deutlich in die Höhe getrieben hat, hat die Bundesregierung einen zusätzlichen Härtefallfonds beschlossen. Mit diesem Sondertopf stellt der Bund den Ländern nun finanzielle Mittel im Umfang von bis zu 1,8 Milliarden Euro bereit.

    Mit diesem Geld sollen die Länder Nutzerinnen und Nutzer von nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen, zu denen laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neben Heizöl auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks und Pellets zählen, entlasten. Erst einmal geht es dabei um den Zeitraum von 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Rechnungen mit einem Ausstellungsdatum nach diesem Stichtag können demnach beim Härtefallantrag nicht eingereicht werden.

    Verteilt werden die Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. Der orientiert sich an der Steuerkraft und der Bevölkerungszahl der 16 Bundesländer. Nach dieser Berechnung erhält beispielsweise Bayern rund 15,5 Prozent der Hilfen.

    Wie profitieren Nutzerinnen und Nutzer einer Ölheizung von der Härtefallregelung?

    Laut Bundesregierung sollen Heizöl-Verbraucherinnen und -Verbraucher für das Jahr 2022 mit einer Zahlung von bis zu 2000 Euro entlastet werden. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Ausgaben für die gleiche Menge Heizöl im Vergleich zum Vorjahr - Bunde und Länder haben sich für die Berechnung auf einheitliche Referenzpreise geeinigt - mehr als verdoppelt haben.

    Der Referenzpreis für Heizöl beträgt dem BMWK zufolge 0,71 Euro pro Liter (inkl. USt.). 

    Den Angaben der Bundesregierung zufolge wird die Entlastung ähnlich den Preisbremsen für Gas und Strom berechnet. Liegt der errechnete Betrag allerdings unter 100 Euro, gehen die Antragsteller leer aus. Der Zuschuss von 80 Prozent wird nur auf die Kosten angerechnet, die über die doppelte Vorjahressumme hinausgehen.

    Ein Beispiel: 

    • Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 sind dafür Kosten in Höhe von 1,60 Euro pro Liter angefallen. Insgesamt: 4800 Euro.
    • Gegenüber dem Referenzpreis (0,71 Euro pro Liter) haben sich die Kosten mehr als verdoppelt. Die gleiche Menge Heizöl hätte 2021 somit 2130 Euro gekostet.
    • Den Preis bis zur doppelten Summe der Kosten aus dem Referenz-Vorjahr, also 4260 Euro, muss der Haushalt selbst stemmen.
    • Die Entlastung bezieht sich nur auf die zusätzlichen 540 Euro. Davon übernimmt der Staat 80 Prozent, also 432 Euro.

    Was ist beim Härtefallantrag für Ölheizungen zu beachten?

    Wer 2022 mit Öl geheizt hat und den Härtefall beantragen will, muss dies dem BMWK zufolge im jeweiligen Bundesland tun, denn die Länder sind für die administrative Umsetzung der Anträge zuständig. In allen Bundesländern ist die Antragsstellung über eine Online-Plattform bereits im Frühjahr gestartet.

    Insgesamt 13 von 16 Bundesländer bieten eine zentrale Antragsplattform über Driveport an. Lediglich Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen gehen einen eigenen Weg. Wer in einem dieser drei Bundesländer lebt, muss sich den Angaben der Service-Plattform Driveport zufolge, die von dem zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Landesbetrieb Kasse.Hamburg bereitgestellt wird, an die zuständigen Ministerien wenden.

    Das Antragsverfahren soll dem BMWK zufolge schlank, unbürokratisch und IT-basiert sein. In der Regel würden demnach nur folgende Nachweise benötigt: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen, strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über Antragsvoraussetzungen.

    Härtefallzuschuss für Heizöl: Wann endet die Frist?

    Für alle Bundesländer endet die Antragsfrist laut dem BMWK am 20. Oktober 2023.

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