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Entlastungspaket: Zweiter Heizkostenzuschuss bei BAföG: Wer bekommt ihn?

Entlastungspaket

Zweiter Heizkostenzuschuss bei BAföG: Wer bekommt ihn?

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    BAföG-Empfänger, die Wohngeld beziehen, bekommen wegen der hohen Energiekosten einen noch größeren Heizkostenzuschuss.
    BAföG-Empfänger, die Wohngeld beziehen, bekommen wegen der hohen Energiekosten einen noch größeren Heizkostenzuschuss. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Aufgrund der steigenden Energiepreise wurden von der Bundesregierung einige Entlastungspakete beschlossen, die den Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung der Kosten helfen sollen. Dazu gehört auch der Heizkostenzuschuss. Im Frühjahr 2022 war der erste Zuschuss dieser Art beschlossen worden, im vergangenen September beschloss die Bundesregierung dann den zweiten Heizkostenzuschuss.

    Eine Gruppe, die in der Energiekrise immer wieder vergessen wird, sind Studenten. Mit oft geringem Einkommen in einem sehr teuren Wohnungsmarkt kommen die meisten schon im Normalfall gerade so über die Runden. Für viele sind die gestiegenen Energiekosten nicht tragbar. Was bedeutet jetzt der zweite Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger? Wer bekommt ihn, wie hoch fällt er aus und wie bekommt man ihn?

    Wer bekommt den zweiten Heizkostenzuschuss?

    Grundsätzlich gibt es den zweiten Heizkostenzuschuss für die folgenden Gruppen:

    • Studenten oder Schüler, die BAföG beziehen
    • Menschen, die Wohngeld beziehen

    Darüber hinaus gibt es allerdings einige Bedingungen, die für eine Berechtigung erfüllt sein müssen, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt. Mit dem zweiten Heizkostenzuschuss verhält es sich für Studenten ähnlich wie mit dem ersten. Berechtigt sind Studenten, die BAföG beziehen bzw. bezogen haben. Wichtig für den zweiten Heizkostenzuschuss ist hier der Zeitraum von September bis Dezember 2022, hier muss in mindestens einem Monat BAföG bezogen worden sein. Zusätzlich muss man bei seinen Eltern ausgezogen sein und die BAföG-Förderung auch als "Nicht-bei-den-Eltern-Wohnender" bekommen haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist man für den zweiten Heizkostenzuschuss berechtigt. Auch Studierende, die in dem Zeitraum von September bis Dezember 2022 Wohngeld bekommen haben, sind für den zweiten Heizkostenzuschuss berechtigt.

    Wie hoch fällt der zweite Heizkostenzuschuss aus?

    Nachdem den Menschen mit dem ersten Heizkostenzuschuss mit einmalig 230€ ausgeholfen wurde, fällt der zweite Heizkostenzuschuss deutlich größer aus. BAföG-Empfänger erhalten einmalig 345€. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der BAföG-Satz ist, die 345€ gelten pauschal und einmalig für alle BAföG-Empfänger, die die zuvor beschriebenen Bedingungen erfüllen. Der Heizkostenzuschuss wird auch nicht als Einkommen angerechnet. Studierende, die Wohngeld beziehen, bekommen von der Wohngeldstelle einmalig 415€ ausgezahlt.

    Wie bekommt man den zweiten Heizkostenzuschuss?

    Genau wie bei dem ersten Heizkostenzuschuss wird auch der zweite Zuschuss automatisch auf das BAföG-Empfängerkonto überwiesen. Dafür muss kein Antrag gestellt werden.

    Wann wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt werden?

    Als der zweite Heizkostenzuschuss beschlossen wurde, war davon die Rede, mit den Auszahlungen Ende des Jahres 2022 zu beginnen. Das hat sich ein wenig verzögert. Zu Beginn des Jahres 2023 sollte aber mit den Auszahlungen zu rechnen sein. Nachdem mit dem ersten Heizkostenzuschuss bereits einige Erfahrung gesammelt werden konnte, sollten die Auszahlungen ohne größere Probleme oder Verzögerungen über die Bühne laufen.

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