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Finanzen: BAföG bei Fernstudium: Voraussetzungen, Höhe und Rückzahlung

Finanzen

BAföG bei Fernstudium: Voraussetzungen, Höhe und Rückzahlung

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    Was muss man zum BAföG im Fernstudium wissen?
    Was muss man zum BAföG im Fernstudium wissen? Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

    Ein Fernstudium hat Vorteile: Man ist nicht an einen Studienort gebunden, kann unter Umständen flexibel und selbstorganisiert studieren und sich digital Wissen aneignen. Doch ein Fernstudium hat auch seinen Preis. Und der kann laut dem Portal fernstudiumcheck.de monatlich zwischen 100 und 300 Euro liegen. Je nach Abschlussqualifikation und Dauer kann ein solches Studium gerne einmal eine fünfstellige Summe kosten. Doch im Fernstudium gibt es auch Chancen auf eine Unterstützung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz - kurz: BAföG. 

    Unter welchen Umständen Fernstudierende BAföG beantragen können, wie hoch die Förderung ausfallen kann und ob nach dem erfolgreichen Fernstudium eine Rückzahlung ansteht, erfahren Sie in diesem Artikel.

    BAföG bei Fernstudium: Wird das Fernstudium auch gefördert?

    Das Bafög ist für Studierende gedacht, die selbst nicht genug Geld aufbringen oder von ihrer Familie nicht ausreichend unterstützt werden können, um zu studieren. "Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können", erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Dies gilt nicht nur für diejenigen, die als Vollzeitstudenten an Universitäten und Fachhochschulen studieren, sondern auch eine Ausbildung im Fernstudium absolvieren. 

    Im Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz wird das Fernstudium als Fernunterricht bezeichnet und im § 3 geregelt. Dabei gibt es einige Voraussetzungen und Einschränkungen für die Förderung im Fernstudiengang.

    BAföG bei Fernstudium: Welche Voraussetzungen gibt es?

    Wer kann im Fernstudium BAföG erhalten, und wer wird als Fernstudent vom BAföG-Anspruch ausgeschlossen? Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BAföG zu bekommen:

    • Das Fernstudium muss ein Bachelor- oder Masterstudium in Erstausbildung sein. Das Fernstudium wird durch BAföG gefördert, wenn der Abschluss gleichwertig gegenüber einem Präsenzstudium ist. Ein zweites Bachelorstudium ist nicht förderungsfähig, ein erstes Bachelor-Master-Studium schon.
    • Das eigene Einkommen wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
    • Finanzieller Bedarf: "BAföG erhalten junge Menschen, deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können", schreibt das BMBF.
    • Förderungsfähig sind primär Fernstudiengänge in der Vollzeitvariante.
    • Entscheidend ist nach § 10 BAföG außerdem das Alter bei Beginn des Fernstudiums: höchstens bis zum 45. Geburtstag.
    • Prinzipiell ist eine Berechtigung möglich für Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, Bürger der Europäischen Union, Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Auch Geflüchtete können BAföG beantragen als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte.

    Das Portal fernstudiumcheck.de schreibt dazu: "Diese Kriterien schließen manche Fernstudierende leider von vornherein vom BAföG aus. Denn viele absolvieren neben dem Beruf ein Fernstudium oder möchten sich in fortgeschrittenem Alter beruflich weiterbilden." Allerdings: Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulreife oder Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, können demnach BAföG-Förderung für ein Fernstudium erhalten.

    BAföG bei Fernstudium: Welche Höhe hat die Förderung?

    Die Höhe der BAföG-Förderung ist nicht bei allen Studierenden pauschal gleich. Sie hängt individuell vom Einkommen, Vermögen, von den Einkünften der Eltern oder des Ehepartners ab. Immerhin der Maximalbetrag lässt sich klar festmachen: Der aktuelle BAföG-Höchstsatz liegt laut BMBF bei 934 Euro. Darin ist der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von insgesamt 122 Euro mit eingerechnet. Wer aber zum Beispiel während des Fernstudiums bei seinen Eltern wohnt, bekommt weniger Unterstützung: Hier sind maximal 633 Euro monatlich inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag vorgesehen. Termin für die Zahlung ist im Normalfall am Ende des Vormonats.

    BAföG bei Fernstudium: Muss man es zurückzahlen?

    Das BMBF erklärt: "Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden." Das gilt beim Fernstudium genauso wie beim Vollzeitstudium an der Universität. Allerdings ist das BAföG-Darlehen zinslos. Und Studierende müssen maximal 10.010 Euro davon zurückzahlen. 

    Mit der Rückzahlung fangen die BAföG-Bezieher meist 5 Jahre nach Ende der Ausbildung an, wenn sie schon im Beruf ein bisschen verdienen konnten. Entweder ist dies dann einmalig mit Aussicht auf einen kleinen Erlass oder kontinuierlich in monatlichen Raten möglich. Diese Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt monatlich 130 Euro. Die Rate wird laut Bildungsministerium im Dreimonatsrhythmus fällig. Das BMBF schreibt, nach 20 Jahren gelte die Schuld als getilgt – wenn der oder die Auszubildende sich um Tilgung und Mitwirkung im Rückzahlungsverfahren bemüht habe. Und: Zahlpausen sind möglich. 

    BAföG bei Fernstudium: Wie beantragt man es?

    Der BAföG-Antrag hat den Ruf, Studierenden den letzten Nerv zu kosten. Dabei kann das BAföG im Fernstudium - wie bei der Förderung fürs Studium vor Ort - entweder auf vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Portal www.bafoeg-digital.de des BMBF beantragt werden. Dort kann man Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben und notwendige Dokumente hochladen.

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