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BAföG: BAföG für Schüler: Wer bekommt es und welche Voraussetzungen gelten?

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BAföG für Schüler: Wer bekommt es und welche Voraussetzungen gelten?

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    Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beziehen.
    Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beziehen. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Nicht nur Studierende können von BAföG profitieren. Auch Schüler haben die Möglichkeit der staatlichen Förderung - und nehmen diese auch in Anspruch. Laut dem Statistischen Bundesamt finanzierten - Stand August 2022 - rund 175.000 Schüler ihre Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule mit dem BAföG. Welche Voraussetzungen gelten bei BAföG für Schüler genau? Ein Überblick.

    BAföG für Schüler: Welche Voraussetzungen gelten?

    Grundsätzlich können laut Bundesamt für Bildung und Forschung Schüler BAföG beziehen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen. Wer eine allgemeinbildende Schule besucht, bei dem gelte dies erst ab der zehnten Klasse und nur dann, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig sei - zum Beispiel, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe möglich ist. Folgende Voraussetzungen für BAföG gelten für Schüler im Einzelnen:

    • Die Schulart muss förderfähig sein. Das ist bei einer allgemeinbildenden Schule nach oben genannten Kriterien gegeben. Fachhochschulen und Berufsaufbauschulen hingegen sind dann förderfähig, wenn für die Zulassung eine vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt war. Bei Fachschulen und Berufsfachschulen ist relevant, ob die Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss zum Ziel hat.
    • Auch die Wohnsituation spielt beim BAföG für Schüler eine Rolle. Neben dem Auszug bei den Eltern (siehe oben) spielt auch eine Rolle, ob Betroffene einen eigenen Haushalt und bereits Kinder haben, die sie betreuen müssen. Auch spielt es eine Rolle, ob man bereits verheiratet oder geschieden ist und einen eigenen Haushalt führt.
    • Das Alter ist bei Schülern und BAföG ebenfalls entscheidend. Laut Paragraf 10 des BAföG-Gesetzes ist nämlich nur berechtigt BAföG zu beziehen, wer bei Schulbeginn das 45. Lebensjahr nicht vollendet hat.

    BAföG für Schüler: Ausnahmen bei der Altersgrenze

    Ausnahmen von der Altersregel gibt es dann, wenn eine Krankheit oder Behinderung vorliegt und die Ausbildung deshalb nicht früher begonnen werden konnte. Dann kann das BAföG für Schüler auch später noch bewilligt werden. Das kann weiter auch dann der Fall sein, wenn nach einer abgeschlossenen Ausbildung direkt die nächste begonnen wird. Die vorangegangene Ausbildung muss dabei die Voraussetzung für den Besuch der nächsten darstellen.

    Übrigens: Schüler, die die Altersgrenze für BAföG überschritten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elternunabhängiges BAföG beantragen.

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