Ob für Windeln, spezielle Nahrung, Klamotten oder Spielzeug: Säuglinge und Kleinkinder gehen ins Geld. Dazu kommt, dass frischgebackene Eltern oft gar nicht oder nur reduziert arbeiten können. Deshalb gibt es das sogenannte Elterngeld. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen, erklärt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in seinem Familienportal. Dafür müssen die Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob auch Alleinerziehende mit Elterngeld rechnen können und was sie dabei beachten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.
Elterngeld: Haben auch Alleinerziehende Anspruch?
Elterngeld bekommt man nicht automatisch nach der Geburt eines Kindes; es muss extra beantragt werden. Und auch nicht alle Eltern haben einen Anspruch auf die Hilfe. Es gibt einige Voraussetzungen, die Eltern erfüllen müssen, um das Geld zu bekommen. Zu den Bedingungen zählt etwa, dass die Eltern das Kind selbst betreuen und erziehen. Es richtet sich vorrangig an einkommensschwache oder arbeitslose Familien.
Auch das Arbeitsverhältnis der Eltern spielt eine Rolle, sowie das zu versteuernde Einkommen. Hier gibt es eine Obergrenze: Alleinerziehende (und auch Paare), die ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro haben, erhalten kein Elterngeld. Das gilt seit April 2024. Dadurch haben weniger Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld nach der Geburt ihres Kindes. Und: Diese Grenze wird ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen abgesenkt, teilt das BMFSFJ mit.
Generell gilt: Es kommt laut BMFSFJ nicht darauf an, ob man das Kind gemeinsam mit dem anderen Elternteil erzieht oder eben alleinerziehend ist. Das heißt: Wenn dieselben Bedingungen erfüllt sind, die auch für Elternpaare gelten, können auch Alleinerziehende das komplette Elterngeld bekommen.
Elterngeld: Wie hoch ist es für Alleinerziehende?
Das Elterngeld für Alleinerziehende unterscheidet sich per se nicht von dem für Elternpaare. Alleinerziehende Mütter oder Väter bekommen einfach das gesamte Elterngeld allein. Ob man als Alleinerziehender oder Alleinerziehende das Elterngeld bekommt und wie hoch es ausfällt, kann man unverbindlich mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums berechnen.
Elterngeld: Bekommen Alleinerziehende auch ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus?
Neben der normalen Form des Elterngeldes - genannt Basiselterngeld - können manche Eltern auch das längere ElterngeldPlus beziehen. Und Mütter und Väter, die ElterngeldPlus bekommen, können zudem den Partnerschaftsbonus nutzen und damit laut dem Familienportal jeweils zwei, drei oder vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen. Der Partnerschaftsbonus verlängert also die Bezugsdauer der Leistung. Aber geht das auch für Menschen, die ihre Kinder eben ohne Partner erziehen?
Auch sie können laut dem Bundesfamilienministerium die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus bekommen. Dazu schreibt das BMFSFJ: "Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie den Partnerschaftsbonus auch für sich allein nutzen". Die alleinerziehende Person erhält dann ebenfalls zusätzlich für zwei, drei oder vier aufeinander folgende Lebensmonate ElterngeldPlus, wenn sie in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet, heißt es im Familienportal.
Übrigens: Für alleinerziehende Eltern gibt es viele weitere finanzielle Unterstützungen - etwa das Kindergeld, den Kinderzuschlag oder den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Wer das Elterngeld zudem mit einem Minijob kombinieren möchte, sollte aber einiges beachten.