Nach der Geburt eines Kindes - gerade, wenn es das Erste ist - steht die Welt von Eltern häufig erst einmal Kopf. Nicht nur ihre Zeit müssen frisch gebackene Eltern anders verteilen, sondern auch ihre Finanzen sowie Ausgaben an die neue Situation anpassen. Für die finanzielle Unterstützung von Familien bietet der Staat daher unterschiedliche Leistungen, die Eltern beantragen können. Dazu zählt etwa das Kindergeld sowie der Kinderzuschlag, aber auch das Elterngeld und das ElterngeldPlus. Bei letzterem gibt es den sogenannten Partnerschaftsbonus. Was das genau ist und wer ihn nutzen kann, lesen Sie hier.
Kurz erklärt: Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist laut dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) eine Variante des Elterngeldes. Elterngeld steht dabei Eltern von Säuglingen und Kleinkindern zu und soll für den Fall, dass Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar kein Einkommen haben, einen finanziellen Ausgleich schaffen, sowie die finanzielle Lebensgrundlage von Familien sichern.
ElterngeldPlus soll dem BMFSFJ zufolge die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und ist insbesondere für Eltern gemacht, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten wollen. Die Leistung können Mütter und Väter doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Es gilt: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Arbeiten Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht, ist das ElterngeldPlus in der Folge halb so hoch wie das Basiselterngeld. Aber: "Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit", erklärt das BMFSFJ.
Übrigens: Beim Basiselterngeld gibt es einen Maximalbetrag und einen Mindestbetrag.
ElterngeldPlus: Was ist der Partnerschaftsbonus und wer kann ihn nutzen?
Mütter und Väter, die ElterngeldPlus bekommen, können den Partnerschaftsbonus nutzen und damit laut familienportal.de jeweils zwei, drei oder vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen. Der Partnerschaftsbonus verlängert also die Bezugsdauer der Leistung. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können sie zudem zwischen 150 und 900 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt bekommen. Wie funktioniert das aber genau?
Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist laut familienportal.de, dass
- beide Elternteile ihn gleichzeitig nutzen,
- sie den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei und höchstens vier direkt aufeinander folgende Lebensmonate beantragen und
- beide Elternteile in Teilzeit mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend sind dabei die durchschnittlichen Wochenstunden im Monat.
Wichtig: Werden die Voraussetzungen für einen Monat nicht erfüllt, müssen Eltern den Partnerschaftsbonus zurückzahlen.
Berechnet wird der Partnerschaftsbonus dem Familienportal zufolge genauso wie das ElterngeldPlus. Dazu kann der Elterngeldrechner des BMFSFJ genutzt werden. Grundsätzlich beträgt der Bonus pro Elternteil aber zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Wer mehrere Kinder hat, kann außerdem Zuschläge erhalten.
Partnerschaftsbonus bei ElterngeldPlus: Wie funktioniert er bei Alleinerziehenden?
Den Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus können laut familienportal.de nicht nur Paare, sondern auch Alleinerziehende nutzen. Wichtig ist dabei, dass sie steuerrechtlich als alleinerziehend gelten und der andere Elternteil weder mit dem Kind noch mit der alleinerziehenden Mutter oder dem Vater zusammenwohnt.
Um die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus als alleinerziehender Elternteil zu erfüllen, genügt es, wenn nur dieser 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Alleinerziehende haben dann bei den Partnermonaten sowie beim Partnerschaftsbonus denselben Anspruch wie Elternpaare und können diese allein beanspruchen.