Elternzeit bietet Eltern nach der Geburt ihres Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Während dieser Zeit sollen sie sich um ihren Nachwuchs kümmern können, ohne arbeiten zu müssen. Für diese Zeit erhalten Mütter und Väter keinen Lohn, können zum Beispiel aber Elterngeld beantragen. Wie lange man in Elternzeit gehen und ob man diese verlängern kann, lesen Sie hier.
Wie lange kann man in Elternzeit gehen?
Eltern können dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) pro Kind bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Der Beginn ist frühestens mit der Geburt des Kindes möglich. Mütter können jedoch erst nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Dabei wird von den drei Jahren Elternzeit jene Zeit abgezogen, die man in Mutterschutz verbracht hat. So kann man grundsätzlich als Mutter wie auch als Vater von der Geburt des Kindes an bis zu dessen 3. Geburtstag in Elternzeit bleiben.
Aber ein Teil davon lässt sich außerdem zu einem späteren Zeitpunkt zwischen dem 3. und spätestens dem 8. Geburtstag nehmen. Dabei sind auch einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Ab dem 3. Geburtstag des Kindes verringert sich die Elternzeit dann auf höchstens 24 Monate, bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 auf 12 Monate.
Kann ich meine Elternzeit einfach verlängern?
Generell besteht ein Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit pro Kind. Eltern, die weniger genommen haben, können eine Verlängerung beantragen. Hat man die Elternzeit aber vor dem 3. Geburtstag des Kindes angemeldet, ist bereits festgelegt, wann man innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen wird.
In diesem Zeitraum ist eine weitere Elternzeit nur bei Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Er muss „alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen“, erklärt das Familienportal. Der Arbeitgeber müsse also „berücksichtigen, was für ihn selbst wichtig ist, als auch das, was für Sie wichtig ist“. War jedoch geplant, dass der andere Elternteil nach einem selbst in Elternzeit geht, dies aus einem wichtigen Grund aber nicht kann, lässt sich die Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim Arbeitgeber erforderlich. Allgemein gilt: Während der Elternzeit ist man vor Kündigungen geschützt. Ist die Zeit beendet, soll man in der Regel wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren können.
Übrigens: Auch Elterngeld muss man beantragen. Wie lange man es bekommt, ist von gewissen Faktoren abhängig. Dabei wird nicht pauschal ein bestimmter Betrag ausgezahlt.
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