Der Bundestag hat mit Bewilligung des Bundesrates ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das sogenannte "Jahressteuergesetz 2022". Teil der umfangreichen Regelungen zur steuerlichen Verbesserung der Bürgerinnen und Bürger ist unter anderem eine Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Nachdem bereits in den Corona-Jahren 2020 und 2021 eine Aufstockung des steuerlichen Freibetrags beschlossen wurde, wurde dieser vor dem Hintergrund der Inflations- und Energiepreiskrise zum 1. Januar 2023 nochmals angehoben.
Doch was genau ist ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wer bekommt ihn und unter welchen Voraussetzungen, und nicht zuletzt: wie kann man ihn beantragen?
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende handelt es sich um einen speziellen steuerlichen Freibetrag, den der Staat alleinerziehenden Müttern oder Vätern zugesteht. Ein Teil ihrer Einkünfte bleibt somit steuerlich unberücksichtigt. Sie können dies beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer bekommt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2023?
Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können alleinstehende Mütter und Väter beantragen, die Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. Lebt bei jedem Elternteil ein Kind, dann haben sowohl Mutter als auch Vater Anspruch auf einen Entlastungsbetrag.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2023?
Der Entlastungsbetrag der Vergangenheit wich vom heutigen stark ab. Von 2015 bis 2019 lag er bei 1908 Euro im Kalenderjahr (also 159 Euro monatlich).
Im Zuge der Corona-Pandemie folgte in der jüngeren Vergangenheit bereits eine deutliche Korrektur nach oben. Das Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundesrat am 29. Juni 2020 verabschiedet hat, beschloss eine Erhöhung des Entlastungsbetrags für die Jahre 2020, 2021 und 2022 deutlich um 2100 auf 4008 Euro (334 Euro im Monat)
Nach dem "Jahressteuergesetz 2022" steigt der Entlastungsbetrag ab Januar 2023 nun nochmals, und zwar auf 4260 Euro (355 Euro im Monat).
Auch für weitere Kinder gibt es einen Erhöhungsbetrag. Ab dem zweiten Kind erhöht er sich um 240 Euro für jedes weitere Kind.
Welche Voraussetzungen gelten für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Den steuerlichen Freibetrag können Alleinerziehende nur dann beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss mindestens ein Kind im Haushalt leben, das Anspruch auf Kindergeld hat. Zudem darf die Haushaltsgemeinschaft keine andere volljährige Person einschließen.
Hiervon macht das Finanzamt jedoch seit 2022 eine Ausnahme, und zwar falls eine volljährige geflüchtete Person aus der Ukraine mit im Haushalt lebt. Zusammengefasst im Überblick müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, ehe der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend gemacht werden kann:
- Es besteht mindestens bei einem Kind ein Anspruch auf Kindergeld
- Mindestens ein Kind gehört zum Haushalt
- Es handelt sich tatsächlich um eine alleinstehende Erziehungsperson
- Es liegt ein Antrag auf Entlastung vor, per Steuererklärung oder mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Formular und Antrag: Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können Betroffene in der Steuererklärung beantragen, und zwar indem sie die Steuerklasse 2 angeben. Dann wird er jährlich einmal - auch bei mehreren Kindern - zusätzlich zum Kindergeld beziehungsweise zu den Kinderfreibeträgen gewährt.
Die Änderung der Steuerklasse muss beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag kann entweder auf den Formularseiten des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen oder beim zuständigen Finanzamt auf postalem Weg angefordert werden.