Frisch gebackene Eltern - oder solche mit Säuglingen und Kleinkindern - können vom Staat verschiedene Leistungen zur finanziellen Unterstützung bekommen. Ein Beispiel dafür ist das Elterngeld. Es soll Müttern und Vätern laut dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen - auch wenn ein Einkommen wegfällt. Das Elterngeld schafft also einen Ausgleich, wenn Eltern nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Je nach Elterngeld-Variante wird die Leistung für bis zu zwölf Monate oder länger ausgezahlt. Ist Elterngeld damit für die Steuer relevant, wird es besteuert oder ist es steuerfrei?
Elterngeld: Ist die Leistung steuerfrei?
Für das Elterngeld selbst müssen keine Steuern gezahlt werden, es ist laut familienportal.de steuerfrei. Trotzdem wirkt sich die Leistung auf die Steuer aus. Das Elterngeld unterliegt nämlich dem sogenannten Progressionsvorbehalt und wird eingerechnet, wenn es um den Steuersatz geht.
Progressionsvorbehalt: Wie beeinflusst das Elterngeld den Steuersatz?
Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind selbst steuerfrei, können laut familienportal.de aber den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Was bedeutet das beim Elterngeld genau?
Der Steuersatz einer Person wird individuell auf Basis des Einkommens berechnet. Im Rahmen des Progressionsvorbehalts wird ein höheres, fiktives, zu versteuerndes Einkommen ermittelt. Dazu wird das Elterngeld laut finanztip.de zum tatsächlich zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um auf dieser Basis den Steuersatz für die Einkommenssteuer zu berechnen. Dieser fällt mit Berücksichtigung des Elterngeldes höher aus, wird allerdings trotzdem nur auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet.
Indem das Gesamteinkommen einer Person - inklusive der steuerfreien Bezüge - bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt wird, soll der Progressionsvorbehalt laut der Lohnsteuerhilfevereinigung so eine gerechtere Besteuerung sicherstellen.
Ein Beispiel:
- Im Jahr 2023 hat ein Paar nach der Geburt seines Kindes monatlich Elterngeld in Höhe des Maximalbetrags von 1800 Euro bezogen, insgesamt wurden also 21.600 Euro Elterngeld ausgezahlt. Das zu versteuernde Einkommen des Paares lag bei 80.000 Euro.
- Berücksichtigt man nur das zu versteuernde Einkommen, liegt der Steuersatz für das Paar laut dem Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzamts bei 19,57 Prozent.
- Im Rahmen des Progressionsvorbehalts ergibt sich mit dem Elterngeld allerdings ein fiktives zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 101.600 Euro. Das bedeutet dem Einkommensteuerrechner zufolge einen Steuersatz von 22,91 Prozent.
- Da das Elterngeld steuerfrei ist, wird der Steuersatz nur auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angerechnet. So wird die Einkommenssteuer also berechnet: 80.000 Euro x 0,2291 = 18.328 Euro. Ohne Progressionsvorbehalt wären lediglich 15.656 Euro zu zahlen (80.000 Euro x 0,1957).
- Da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und so den Steuersatz erhöht, zahlt das Paar 2672 Euro mehr Einkommenssteuer als ohne Elterngeld.
Übrigens: Wer vor dem Elterngeld-Bezug die Steuerklasse wechselt, könnte mehr Geld bekommen. Laut familienportal.de verpflichtet der Bezug von Elterngeld außerdem zum Einreichen einer Steuererklärung. Das gilt neben dem Elterngeld außerdem für Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld sowie andere Lohnersatzleistungen.