Eltern werden vom deutschen Staat für ihre Kinder mit vielfältigen Zuschüssen bedacht. Angefangen vom Kindergeld bis hin zu Mutterschutzleistungen und Steuervorteilen für Eltern stehen eine ganze Palette Fördermittel für Familien und Alleinerziehende bereit.
Doch wie sehen die finanziellen Hilfen für Eltern im Einzelnen aus, welche Voraussetzungen gelten und mit wie viel Geld können Eltern rechnen? Hier lesen Sie die Antworten und eine Übersicht über die wichtigsten Zuschüsse für Eltern.
Zuschüsse für Eltern: Auch Kindergeld muss man beantragen
Das bekannteste Fördergeld für Eltern in Deutschland ist sicherlich das Kindergeld. Es soll laut dem Familienportal des Bundes die grundlegende Versorgung von Kindern absichern und kann ab der Geburt eines Kindes bis mindestens zu seinem 18. Geburtstag bezogen werden.
Was einige Eltern jedoch nicht bedenken: Auch das Kindergeld geht in Deutschland nicht automatisch auf das Konto der Eltern ein, sondern es muss beantragt werden. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Derzeit beträgt das Kindergeld in Deutschland pro Monat je 250 Euro je Kind. Auch ausländische Staatsbürgerschaft können es unter Umständen erhalten. Ab 2025 soll es das Kindergeld übrigens nicht mehr geben, denn Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte dann die Kindergrundsicherung einführen.
Zuschüsse für Eltern: Elterngeld für einkommensschwache Haushalte
Das Elterngeld ist laut Bundes-Familienportal als Fördermittel für Eltern gedacht, die "weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten". Bezugsberechtigt sind demnach auch "Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten".
Die Höhe des Elterngelds ist zudem abhängig von der persönlichen Lebenssituation der betroffenen Eltern und von der Variante des Elterngelds. Unterschieden wird laut dem Familienportal zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Höhe des Basiselterngelds liegt demnach zwischen 300 und 1800 Euro monatlich, von ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Zuschüsse für Eltern: Kinderzuschlag wurde 2024 erhöht
Der Kinderzuschlag ist dagegen laut dem Familienportal für Familien, bei denen zwar das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, es jedoch für den gesamten Bedarf der Familie "nicht oder nur knapp ausreicht". Ab dem 1. Januar 2024 können Familien laut BMFSFJ mit geringem Einkommen mit bis zu 292 Euro pro Kind Kinderzuschlag rechnen. Vorher lag der Höchstbetrag pro Monat und Kind bei maximal 250 Euro. Es handelt sich demnach um eine Erhöhung um 42 Euro.
Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, haben außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und können sich auch von Kitagebühren befreien lassen, wie das zuständige Ministerium schreibt.
Zuschüsse für Eltern: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Denn Leistungen für Bildung und Teilhabe aus dem sogenannten Bildungspaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien fördern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärt auf seiner Seite, damit könne "Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten". Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können zusätzlich zum Regelbedarf und Mehrbedarf des Bürgergelds beansprucht werden.
Gefördert werden etwa der jährliche Schulbedarf mit einem Betrag von insgesamt 174 Euro pro Kind, aber auch anteilig Schul- und Klassenfahrten, Ausflüge, eine Lernförderung oder sogar die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben abseits von Schule, etwa im Vereinsleben.
Zuschüsse für Eltern: Das Mutterschaftsgeld sichert Mütter ab
Das sogenannte Mutterschutzgeld ist vom Staat nur erwerbstätigen Müttern zugedacht. Es soll laut Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Kinder (BMFSFJ) "das Einkommen einer werdenden oder jungen Mutter in der Zeit, in der eine Beschäftigung aus Schutzgründen verboten ist" absichern.
Mutterschaftsgeld wird laut Angaben des Ministeriums demnach von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Arbeitgeber während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung und am Entbindungstag gezahlt, das heißt ab sechs Wochen vor der Geburt sowie die ersten acht Wochen nach der Geburt. Geregelt ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung oder im Studium durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Der Betrag des Mutterschutzgeldes liegt höchstens bei 13 Euro pro Tag im Kalenderjahr. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin gestellt werden
Zuschüsse für Eltern: Unterhaltsvorschuss als Ausgleichszahlung für Alleinerziehende
Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich laut dem Bundes-Familienportal um "eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden". So soll die finanzielle Existenzgrundlage des Kindes gesichert werden, "wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt".
Der Unterhaltsvorschuss zielt vor allem auf diejenigen Kinder, die keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt beziehen. Sie können den Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, solange sie das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben. Zur Höhe gibt die Ministeriumsseite bis zu 338 Euro pro Monat an.
Zuschüsse für Eltern: Steuerentlastungen durch Kinderfreibetrag und weitere Freibeträge
Der Staat fördert Familien nicht nur durch direkte Zahlungen, sondern auch durch Steuererleichterungen. Zu den Steuerentlastungen für Eltern zählt das Familienportal den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Der Kinderfreibetrag lag im Jahr 2023 bei 6024 Euro. 2024 ist er gestiegen. Aktuell liegt er bei einer Höhe von 6384 Euro. Je nach Lebenssituation des Kindes entscheidet sich, ob er bis zu dessen 21. oder 25. Geburtstag gilt. Der Freibetrags-Posten für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf lag und liegt stattdessen weiterhin bei 2928 Euro.