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Kindergeld: Wie teile ich der Familienkasse Änderungen mit?

Familie

Kindergeld: Wie teile ich der Familienkasse Änderungen mit?

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    Ändern sich die persönlichen Umstände beim Bezug von Kindergeld, muss das der Familienkasse gemeldet werden.
    Ändern sich die persönlichen Umstände beim Bezug von Kindergeld, muss das der Familienkasse gemeldet werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Kinder sind oft mit höheren bis hohen Kosten verbunden. Damit ihre grundlegende Versorgung gesichert ist, bekommen Familien in Deutschland laut dem Familienportal des Bundes ab der Geburt eines Kindes und mindestens bis zum 18. Geburtstag Kindergeld. Die Leistung in Höhe von 255 Euro pro Kind wird monatlich ausgezahlt. Automatisch funktioniert das aber nicht, Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden

    Damit alles reibungslos abläuft, muss die zuständige Familienkasse außerdem über alle Änderungen informiert werden, die sich auf das Kindergeld oder die Zahlung auswirken können. Dem Familienportal zufolge sollten Eltern sich mit der Mitteilung zudem nicht zu viel Zeit lassen, sondern die Familienkasse "sofort" informieren. Wie das genau funktioniert und um welche Änderungen es geht, lesen Sie hier. 

    Kindergeld: Welche Änderungen müssen Eltern der Familienkasse mitteilen?

    Damit das Kindergeld ohne Unterbrechung oder andere Probleme regelmäßig ausgezahlt wird, muss die Familienkasse über bestimmte Änderungen informiert werden. Laut der Bundesagentur für Arbeit gilt das insbesondere für die Angaben zur eigenen Person sowie den Lebensumständen, die Eltern schon beim Antrag auf Kindergeld gemacht haben. Denn bestimmte Änderungen können sich darauf auswirken, ob und in welcher Höhe das Kindergeld ausgezahlt wird. Das gilt übrigens auch für den Kinderzuschlag

    Ohne einen Blick auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit zu werfen, ist vielen vermutlich klar, dass die Familienkasse über Änderungen der Bankverbindung oder der Wohnadresse informiert werden sollte - und zwar rechtzeitig. Im Sinne der Mitwirkungspflicht sind Eltern aber auch verpflichtet, die Behörde über weitere Änderungen zu informieren. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann das laut dem Familienportal eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen.

    Welche Änderungen müssen aber mitgeteilt werden? Dazu nennt die Bundesagentur für Arbeit einige Beispiele.

    Wenn das Kind unter 18 Jahren ist, sind etwa folgende Änderungen wichtig:

    • Scheidung oder dauerhafte Trennung der Eltern
    • Auszug: ein Elternteil oder ein Kind verlässt den bisherigen Haushalt
    • eine andere finanzielle Unterstützung wird für das Kind bezogen, unter anderem ausländische Familienbeihilfen
    • ein Elternteil nimmt eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst auf, die voraussichtlich länger als sechs Monate dauert
    • ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, zieht aus, wurde als vermisst gemeldet oder ist verstorben

    Beim Erhalt von Kindergeld für ein volljähriges Kind sollte die Familienkasse über folgende Änderungen informiert werden:

    • das Kind wechselt, unterbricht oder beendet seine Schul- oder Berufsausbildung oder sein Studium und beginnt stattdessen zu arbeiten - das gilt auch bei einem Abbruch
    • das Kind absolviert einen Freiwilligendienst
    • das Kind wird schwanger und der Mutterschutz beginnt

    Erhält eine Familie neben dem Kindergeld außerdem den Kinderzuschlag, müssen der Bundesagentur für Arbeit zufolge auch folgende Änderungen mitgeteilt werden:

    • ein weiteres Kind wurde in die Familie geboren
    • ein Kind heiratet, ist mit einer Partnerin oder einem Partner bei den Eltern zusammengezogen oder hat selbst ein Kind bekommen
    • Umzug ins Ausland

    Wichtig: Neben den genannten Beispielen gibt es noch weitere Änderungen, die der Familienkasse mitgeteilt werden sollten. 

    Kindergeld: Wie teile ich der Familienkasse Änderungen mit?

    Um der Familienkasse Änderungen mitzuteilen, muss eine sogenannte Veränderungsmitteilung bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Das können Eltern entweder online oder auf dem Postweg tun. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit, an die die Familienkasse angeschlossen ist, ist sowohl das Online-Formular sowie ein Vordruck für die Veränderungsmitteilung zu finden. 

    Bei der Mitteilung müssen Eltern nicht nur persönliche Angaben wie Familienname, Vorname und eine Telefonnummer angeben, sondern auch die Kindergeldnummer. So ist gewährleistet, dass der Antrag korrekt zugeordnet und entsprechend bearbeitet werden kann. Das Ausfüllen sollte in jedem Fall die Person übernehmen, die zuvor auch den Antrag auf Kindergeld gestellt hat. Das Kind selbst, aber auch die Partnerin oder der Partner können keine Änderungen vornehmen, schreibt die Bundesagentur für Arbeit.

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