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Kinderzuschlag beantragen: So bekommt man die Unterstützung

Familie

Kinderzuschlag beantragen: So bekommt man die Unterstützung

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    Der Kinderzuschlag unterstützt Familien. Um den Zuschuss zu beantragen, gibt es mehrere Wege.
    Der Kinderzuschlag unterstützt Familien. Um den Zuschuss zu beantragen, gibt es mehrere Wege. Foto:  Frank Leonhardt, dpa (Symbolbild)

    Ein Kind großzuziehen, kostet Geld. Damit Familien dabei nicht komplett auf sich allein gestellt sind, gibt es verschiedene Zuschüsse vom Staat, die Familien mit Kindern zugutekommen. Eine Form der Unterstützung ist der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Doch er muss, wie viele andere finanzielle Unterstützungen für Familien, extra beantragt werden. Dafür haben Eltern unterschiedliche Möglichkeiten, das Geld zu beantragen. Wie Sie an den Kinderzuschlag kommen, erfahren Sie hier.

    Unterstützung: Was ist der Kinderzuschlag?

    Der Kinderzuschlag wird im Volksmund manchmal auch Kindergeldzuschlag genannt, weil er dann zum Einsatz kommt, wenn das Kindergeld nicht ausreicht, um den Bedarf des Kindes zu decken. Im Jahr 2025 wurde das Geld erneut erhöht. 

    Seit dem 1. Januar 2025 können Familien laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit geringem Einkommen mit bis zu 297 Euro pro Kind Kinderzuschlag rechnen. Der Kinderzuschlag wird dabei für jedes Kind einzeln berechnet. Im Jahr 2024 lag der Höchstbetrag pro Monat und Kind bei maximal 292 Euro. Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, können sich laut dem Ministerium zusätzlich unter anderem von den Kosten für die Kita befreien lassen. 

    Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Das Auszahlungsdatum ist dabei von einer bestimmten Ziffer der individuellen Kindergeldnummer abhängig.

    Kinderzuschlag beantragen: Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

    Der Kinderzuschlag ist laut der Bundesagentur für Arbeit ein Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen, das nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Laut dem BMFSFJ soll er auch Alleinerziehende unterstützen. Familien müssen also bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um das Geld zu bekommen. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu: "Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben."

    Als Voraussetzungen gelten demnach:

    • Das Kind ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet (beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
    • Das Kind lebt im selben Haushalt
    • Die Eltern erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind
    • Das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende)
    • Die Familie hätte genug Geld für den Unterhalt, wenn sie zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würde

    Wer schnell und unkompliziert prüfen möchte, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag für das eigene Kind bestehen könnte, kann ein Tool nutzen: den interaktiven KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit. Auch eine Videoberatung zum Kinderzuschlag bietet die Behörde an.

    Kinderzuschlag beantragen: Wie bekommt man die Unterstützung?

    Wenngleich der Kinderzuschlag das Kindergeld ergänzt, muss er dennoch gesondert beantragt werden. Interessierte Eltern müssen dies bei ihrer zuständigen Familienkasse machen. 

    Eine Möglichkeit ist es, den Antrag online zu stellen. Wer über eine Bund-ID verfügt, kann den Antrag ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse übermitteln. Ohne Bund-ID müssen Antragsteller den Antrag ausdrucken, unterschreiben und bei der Familienkasse einreichen. Wer bereits einen Kinderzuschlag erhält, kann außerdem unter Umständen einen sogenannten Kurzantrag stellen.

    Beim Beantragen des Kinderzuschlags benötigt die Familienkasse in der Regel bestimmte Einkommensnachweise, etwa Lohn- oder Gehaltsnachweise oder Bescheide für Kurzarbeitergeld, Rente, Elterngeld oder BAföG, wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt. Auch eine Erklärung zum Vermögen und Nachweise über Wohnkosten sind nötig. Sollten Eltern beim Antragstellen nicht alle Nachweise zur Hand haben, können sie den Antrag auf Kinderzuschlag dennoch stellen und fehlende Nachweise einfach nachreichen.

    Die Familienkasse informiert den Antragsteller laut der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bescheid anschließend darüber, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

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