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Kindergeld-Antrag: Kann er abgelehnt werden und was können Eltern dann tun?

Kindergeld

Kindergeld-Antrag: Kann er abgelehnt werden und was können Eltern dann tun?

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    Wird ein Antrag auf Kindergeld abgelehnt, kann Einspruch erhoben werden.
    Wird ein Antrag auf Kindergeld abgelehnt, kann Einspruch erhoben werden. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Wer ein Kind hat, bekommt in der Regel Kindergeld. Die Leistung der Familienkasse soll nämlich laut dem Bundesfamilienministerium die grundlegende Versorgung von Kindern ab der Geburt bis mindestens zu deren 18. Geburtstag sicherstellen. Davon profitieren insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, Anspruch auf Kindergeld haben aber fast alle Familien. 

    Um Kindergeld zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Das ist auch online möglich. Kann der Antrag von der Familienkasse aber auch abgelehnt werden? In welchen Fällen ist das so und was können Eltern dann tun?

    Antrag auf Kindergeld: Kann er abgelehnt werden?

    Zwar haben viele Familien mindestens bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes Anspruch auf Kindergeld, trotzdem kann der Antrag auf die Leistung abgelehnt werden. Tatsächlich kommt das auch gar nicht so selten vor. Wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage erklärt, wurden im Jahr 2024 knapp 1,96 Millionen Anträge auf Kindergeld von der Familienkasse bearbeitet. Davon wurden etwa 78.000 Anträge abgelehnt. Das entspricht einem Anteil von 3,98 Prozent. Heißt umgerechnet: Von einhundert Kindergeld-Anträgen werden knapp vier abgelehnt.

    Warum wird ein Antrag auf Kindergeld abgelehnt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Die Gründe für einen abgelehnten Kindergeld-Antrag sind verschieden. Grundsätzlich gilt, dass Anträge abgelehnt werden, "wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld entweder nicht vorliegen oder nicht nachgewiesen wurden", erklärt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

    Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen laut dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eltern können demnach ab der Geburt ihres Kindes Kindergeld bekommen, wenn

    • sie deutsche Staatsangehörige sind, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.
    • sie ausländische Staatsangehörige sind, die mit ihren Kindern in Deutschland leben und bestimmte weitere Bedingungen erfüllen.
    • sie deutsche Staatsangehörige sind, die im Ausland leben.

    Außerdem können laut der Bundesagentur für Arbeit auch Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern im Sinne des Kindergeldes anspruchsberechtigt sein, wenn sie das Kind regelmäßig versorgen und es in ihrem Haushalt lebt.

    In der Regel besteht ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für volljährige Kinder Kindergeld beantragt werden - ohne einen Ablehnungsbescheid fürchten zu müssen. Laut der Bundesagentur für Arbeit besteht ein Anspruch auf Kindergeld zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr, wenn

    • das Kind zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.
    • das Kind eine zweite Ausbildung macht und bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet oder einem Minijob nachgeht.
    • sich das Kind zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn befindet und die Übergangszeit nicht länger als vier Monate ist.
    • das Kind ein Praktikum macht, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
    • das Kind einen Freiwilligendienst leistet.
    • das Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden hat und als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist.
    • das Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und als arbeitssuchend gemeldet ist.

    Bei Kindern ab 18 Jahren muss bei einem Antrag auf Kindergeld außerdem die aktuelle Lebenssituation nachgewiesen werden. Laut der Bundesagentur für Arbeit können diese zusätzlichen Belege zum Beispiel eine Praktikumsbestätigung oder eine Schulbescheinigung sein.

    Werden die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld nicht erfüllt, oder werden für die Bewilligung nötige Nachweise nicht erbracht, kann ein Antrag auf Kindergeld abgelehnt werden.

    Übrigens: In manchen Fällen besteht auch über das 25. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld. Das gilt insbesondere für Kinder mit Behinderung.

    Kindergeld-Antrag abgelehnt: Was können Eltern tun?

    Wurde der Antrag auf Kindergeld abgelehnt, haben Eltern laut der Bundesagentur für Arbeit einen Monat Zeit, um Einspruch beziehungsweise Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse einzulegen. Das ist online, per Post oder vor Ort in der zuständigen Familienkasse möglich. Im Anschluss wird die Entscheidung erneut geprüft.

    Wird nun auch der Einspruch oder Widerspruch abgelehnt, können Betroffene Klage erheben. Welches Gericht zuständig ist, steht in der Rechtsbelehrung, die betroffene Eltern mit ihrem Bescheid erhalten.

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