In Deutschland soll das Kindergeld Familien finanziell unterstützen. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes - zum Teil auch länger. Laut familienportal.de, einer Seite des Bundesfamilienministeriums, soll die Leistung die grundlegende Versorgung von Kindern ab deren Geburt sichern. Monatlich bekommen Eltern für jedes Kind 250 Euro Kindergeld überwiesen. Wann es ausgezahlt wird, hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab.
Aber was passiert eigentlich mit dem Kindergeld, wenn es auf dem Konto ankommt, Eltern aber verschuldet sind? Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Kindergeld ist eine Sozialleistung. Als solche kann sie grundsätzlich nicht gepfändet werden, erklärt die Schuldenhilfe Deutschland. Denn: Das Kindergeld sei allein für die Kinder bestimmt und werde den Eltern lediglich zur Verwendung für ihren Nachwuchs anvertraut. Aus diesem Grund gibt es auch eine Ausnahme von der Regel. Wenn Eltern das Kindergeld nämlich nicht für ihre Kinder verwenden und den Unterhalt vernachlässigen, kann es sein, dass das Kindergeld wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der Kinder zu deren Gunsten gepfändet wird.
Im Normalfall kann Kindergeld zwar nicht gepfändet werden, trotzdem müssen Eltern einige Schritte einleiten, um das Kindergeld zu schützen, wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung bevorsteht. Laut der Schuldner- und Insolvenzberatung Phoenix wird bei der Kontopfändung nämlich nicht die Herkunft einzelner Einkünfte geprüft, sondern nur der Gesamtbetrag. Daher ist das Kindergeld nicht automatisch vor Pfändung geschützt, es muss ein Pfändungsschutzkonto - kurz: P-Konto - eingerichtet werden.
Übrigens: Die Rente ist nicht automatisch vor einer Pfändung sicher.
Wie kann das Kindergeld vor der Pfändung geschützt werden?
Um das Kindergeld vor einer Pfändung zu schützen, sollten betroffene Eltern ein P-Konto einrichten lassen. Dazu wird das Girokonto bei der Bank auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, erklärt die Verbraucherzentrale. Ein bestimmter Grundfreibetrag bleibt dann für den Lebensunterhalt unangetastet. Aktuell sind der Verbraucherzentrale zufolge monatlich 1410 Euro vor Pfändung und Verrechnung geschützt. Dieser Freibetrag kann sich bei Bezug bestimmter Leistungen wie etwa dem Kindergeld und einem entsprechenden Nachweis erhöhen.