Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kind, das in den ersten 18 Lebensjahren des Kindes gezahlt wird – und unter Umständen auch darüber hinaus. Pro Kind sind es 255 Euro monatlich. Absolviert das Kind eine Ausbildung, verdient es aber bereits Geld. Da stellt sich die Frage, ob die Eltern trotzdem noch Kindergeld bekommen können.
Tatsächlich kann es gezahlt werden, wenn sich das Kind erstmals in einer schulischen oder nicht schulischen Ausbildungsmaßnahme befindet. Darunter fallen zum Beispiel:
- Schulausbildung
- betriebliche Ausbildung
- anerkannter Freiwilligendienst, wie ein Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Praktikum
- Studium
Ist das Kind krank und unterbricht deshalb die Ausbildung, wird das Kindergeld weitergezahlt. Dazu muss man aber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Auch bei einer Schwangerschaft und in Mutterschutz wird das Kindergeld weiter gezahlt. Geht das Kind jedoch in Elternzeit, entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wie das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Webseite schreibt.
Übrigens: Trotz Abbruch einer Ausbildung bleibt der Anspruch auf Kindergeld in der Regel bestehen.
Kindergeld-Zahlung auch bei Übergangszeit
Befindet sich das Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem Freiwilligendienst, können die Eltern für bis zu vier Monate weiter Kindergeld erhalten.
Kann das Kind den nächsten Abschnitt der Ausbildung nicht beginnen, weil es keinen Ausbildungsplatz findet, steht weiter Kindergeld zu. Dann muss aber ein Nachweis erbracht werden, dass sich das Kind um einen Platz bemüht. So schreibt es die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website. Das ist etwa der Fall, wenn das Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist.
Wird eine zweite Ausbildung absolviert, gelten bestimmte Voraussetzungen für die Zahlung des Kindergeldes. Das Kind darf nur eingeschränkt erwerbstätig sein. Dies ist in gewissen Fällen der Fall.
Übrigens: Neben dem Kindergeld gibt es zudem noch andere finanzielle Hilfen für Eltern. Wann genau Kindergeld und Kinderzuschlag 2025 ausgezahlt werden, hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab.