Kursierte vor nicht allzu langer Zeit noch das Gerücht, Friedrich Merz wolle das Kindergeld gar ganz abschaffen, steht jetzt fest: So wird es nicht kommen. Im Gegenteil: Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD will die künftige Regierung das Kindergeld sogar erhöhen. Was genau im Vertrag steht, lesen Sie hier.
Koalitionsvertrag und Kindergeld: Für wen gibt es mehr Geld?
Am 9. April 2025 haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin ist unter anderem geregelt, wie es mit dem Kindergeld weitergehen soll.
Ein zentrales Vorhaben der neuen Regierung ist es, das Kindergeld künftig an den Kinderfreibetrag zu koppeln. Steigt der Freibetrag, soll auch das Kindergeld entsprechend angepasst werden. Damit soll das Ungleichgewicht zwischen beiden Modellen ausgeglichen werden. Bisher profitieren vor allem gut verdienende Familien von der Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag, während Familien mit geringem Einkommen auf das Kindergeld zurückgreifen müssen. Eine konkrete Regelung, um wie viel Prozent das Kindergeld im Falle einer Erhöhung des Kinderfreibetrags steigen soll, enthält der Koalitionsvertrag jedoch nicht.
Auch die Bürokratie rund ums Kindergeld soll abgebaut werden. „Verwaltungsprozesse müssen sich an Lebenslagen orientieren“, heißt es dazu im Vertrag. So sollen Eltern nach der Geburt eines Kindes künftig automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten – ein gesonderter Antrag wäre dann nicht mehr notwendig.
Beide Parteien betonen außerdem, dass sie Kinderarmut wirksam bekämpfen und Alleinerziehende gezielt entlasten wollen. „Leistungen sollen dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, heißt es im Vertrag. Geplant ist unter anderem, den Teilhabebetrag des Bildungs- und Teilhabepakets von derzeit 15 Euro auf 20 Euro pro Monat anzuheben. Zudem soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Einführung einer sogenannten Kinderkarte für alle kindergeldberechtigten Kinder geprüft werden.
Der Teilhabebetrag kann – vereinfacht gesagt – beim Jobcenter beantragt werden, sofern man bestimmte Sozialleistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält. Das Geld soll Kindern die Teilnahme an Freizeitaktivitäten wie Sport oder Musikunterricht ermöglichen.
Darüber hinaus plant die neue Regierung, den Druck auf säumige Unterhaltsschuldner zu erhöhen. Geprüft werden unter anderem schärfere Sanktionen wie der Entzug des Führerscheins. Um Alleinerziehende besser zu unterstützen, soll zudem das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
Wenn mittlerweile fast automatisch nach der Geburt des Kindes das Kindergeld auf dem Konto der Eltern eingeht – ein Antrag ist dennoch nötig –, ist der Betrag seit Anfang 2025 stets derselbe: Für jedes Kind gibt es 255 Euro. So betont das Familienportal des Bundes, dass damit die „grundlegende Versorgung“ des Kindes von Geburt bis Volljährigkeit gewährleistet werden soll. Davor waren es noch 250 Euro Kindergeld im Monat pro Kind.
Aktuell macht es demnach keinen Unterschied, was die Höhe des Kindergelds angeht, ob eine Familie ein oder vier Kinder hat. Dennoch summiert sich das Kindergeld entsprechend auf. Hätte man gar neun Kinder, gäbe es entsprechend 2295 Euro Kindergeld. Bei vier sind es 1020 Euro.
Übrigens: Mit Strategie kann es sich lohnen, das Kindergeld anzulegen.
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