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Kindergeld und Kinderzuschlag für Februar 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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Kindergeld und Kinderzuschlag für Februar 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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    Kindergeld und Kinderzuschlag sorgen in Deutschlands Familien für finanzielle Stabilität. Wann werden sie im Februar 2025 überwiesen?
    Kindergeld und Kinderzuschlag sorgen in Deutschlands Familien für finanzielle Stabilität. Wann werden sie im Februar 2025 überwiesen? Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Kindergeld und Kinderzuschlag sind zwei wesentliche Bausteine, die Familien in Deutschland dabei helfen sollen, die alltäglichen Kosten für Kinder zu bewältigen. Doch wie hängen diese Leistungen zusammen und wer hat Anspruch? Wir erklären die wichtigsten Fakten und geben einen Überblick darüber, wann Sie mit der Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag im Februar 2025 rechnen können.

    Kindergeld und Kinderzuschlag – Wie hängen sie zusammen?

    Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten staatlichen Leistungen in Deutschland, um Familien finanziell zu entlasten. Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – unabhängig vom Einkommen. Wie das Bundesfamilienministerium erklärt, wird das Kindergeld monatlich ausgezahlt und orientiert sich an der Anzahl der Kinder: Seit Januar 2025 erhalten Eltern pro Kind 255 Euro. Das bedeutet, dass Familien mit zwei Kindern monatlich 510 Euro und Eltern von drei Kindern 765 Euro erhalten. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Familienkasse, ein Teil der Bundesagentur für Arbeit.

    Neben dem Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag beantragen. Diese Leistung wurde zum Januar 2025 um fünf Euro angehoben und beträgt nun maximal 297 Euro pro Kind. Wie hoch der Zuschlag im Einzelfall ausfällt, hängt der Bundesagentur für Arbeit zufolge von den individuellen Lebensumständen der Familie ab. Familien, die Kinderzuschlag erhalten, können oft zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen – darunter Zuschüsse für Sportvereine, Musikschulen oder das Schulmittagessen.

    Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag müssen bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden – entweder online oder in Papierform. Experten raten Eltern, frühzeitig ihre Ansprüche zu prüfen und alle benötigten Unterlagen vollständig einzureichen. Insbesondere der Kinderzuschlag muss in der Regel alle sechs Monate neu beantragt werden, da sich die finanzielle Situation von Familien häufig verändert.

    Kindergeld und Kinderzuschlag für Februar 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

    Wenn der Antrag erfolgreich bearbeitet wurde, erfolgt die Auszahlung der Leistungen. Die Auszahlungstermine für Kindergeld und Kinderzuschlag richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Diese elfstellige Nummer finden Eltern entweder in der Mitteilung der Familienkasse oder auf dem Kontoauszug bei einer vorherigen Überweisung.

    Die Bundesagentur für Arbeit weist auf ihrer Website darauf hin, dass die Kindergeldnummer immer nach einem festen Schema aufgebaut ist. Ein Beispiel: „xxxFKxxxxx7“. In diesem Fall wäre die Endziffer die „7“. Die Auszahlungen erfolgen gestaffelt, sodass Familien mit unterschiedlichen Endziffern das Geld zu verschiedenen Terminen erhalten.

    Für den Februar 2025 gelten folgende Auszahlungstermine. Wir haben sie nach den Endziffern geordnet:

    • Endziffer 0: 5. Februar
    • Endziffer 1: 7. Februar
    • Endziffer 2: 10. Februar
    • Endziffer 3: 12. Februar
    • Endziffer 4: 13. Februar
    • Endziffer 5: 14. Februar
    • Endziffer 6: 17. Februar
    • Endziffer 7: 18. Februar
    • Endziffer 8: 19. Februar
    • Endziffer 9: 21. Februar

    Endet die Kindergeldnummer wie in unserem Beispiel auf der „7“, würden Kindergeld und Kinderzuschlag in diesem Fall also am 18. Februar 2025 überwiesen werden.

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