In Deutschland erhalten Familien mit Kindern ab deren Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag Kindergeld – insofern ein Antrag gestellt wurde. Laut familienportal.de, einer Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), soll es die grundlegende Versorgung von Kindern sichern. Vom Kindergeld würden vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren.
Doch was ist, wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht oder nur knapp ausreicht? In diesem Fall können betroffene Familien den Kinderzuschlag oder auch Kindergeldzuschlag bekommen. Wer Anspruch auf die Leistung hat, lesen Sie hier.
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Eltern, deren Einkommen für den Lebensunterhalt der ganzen Familie nicht oder nur knapp ausreicht. Die genaue Höhe der Leistung hängt vom Einkommen sowie Vermögen der Eltern ab. Laut familienportal.de beträgt der Kinderzuschlag seit 1. Januar 2025 pro Kind monatlich bis zu 297 Euro. Darin enthalten ist auch ein Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat und Kind.
Der Bundesagentur für Arbeit zufolge wird der Kinderzuschlag in der Regel für sechs Monate bewilligt und ausgezahlt. Ist der Zeitraum abgelaufen, kann wieder ein Kinderzuschlag-Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.
Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Gleichzeitig mit dem Bürgergeld kann der Kinderzuschlag in der Regel aber nicht bezogen werden.
Kinderzuschlag Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Damit Eltern den Kinderzuschlag für ihr Kind oder ihre Kinder bekommen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Laut familienportal.de haben Eltern Anspruch auf die Leistung, wenn ...
- das Kind in ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt sowie nicht verheiratet oder verpartnert ist.
- sie für das Kind Kindergeld beziehen.
- ihr monatliches Einkommen die Mindestgrenze erreicht. Laut der Bundesagentur für Arbeit muss das Bruttoeinkommen der Familie mindestens 900 Euro bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen.
- sie genug Einkommen für sich selbst haben und mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld sowie eventuell dem Wohngeld den Bedarf der ganzen Familie decken können.
- das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, nicht so hoch ist, dass sich dieser auf null reduziert.
Sind Eltern sich unsicher, ob alle nötigen Voraussetzung erfüllt werden, können sie ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit prüfen. Das Programm ermittelt anhand der eingegebenen Daten, ob ein Anspruch besteht.