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Statt Kindergeld: Was ist der Kinderfreibetrag?

Familie

Statt Kindergeld: Was ist der Kinderfreibetrag?

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    Für Eltern lohnt sich ab einem bestimmten Einkommen der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld.
    Für Eltern lohnt sich ab einem bestimmten Einkommen der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Familien mit Kindern werden in Deutschland besonders gefördert und finanziell unterstützt. So können Eltern zum Beispiel in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld erhalten, ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag eines Kindes kann Kindergeld beantragt werden. Und wenn Eltern später einmal in Rente gehen, können auch die Kindererziehungszeiten angerechnet werden.

    Neben dem Kindergeld gibt es außerdem noch den sogenannten Kinderfreibetrag. Was das ist und wer ihn nutzen kann, lesen Sie hier.

    Kinderfreibetrag: Was ist das und wie hoch ist er?

    Wer Kinder hat, kann laut dem Familienportal des Bundes von bestimmten Freibeträgen profitieren - dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Diese werden bei der Einkommensteuer verrechnet und sind eine Steuererleichterung für Eltern.

    Aktuell liegt der Kinderfreibetrag für das Jahr 2025 laut DATEV bei 3336 Euro und der Freibetrag für den BEA bei 1464 Euro pro Elternteil. Insgesamt bedeutet das eine Steuererleichterung von 9600 Euro pro Kind, wenn die Eltern gemeinsam veranlagen. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) wird dieser Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert so die Steuerlast. Pro Elternteil wirken sich also für das Jahr 2024 insgesamt 4800 Euro steuermindernd aus.

    Genau wie beim Kindergeld können die Freibeträge für Kinder mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes bezogen werden. Danach müssen laut dem Familienportal weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Dementsprechend können die Freibeträge maximal bis zum 21. Geburtstag genutzt werden, wenn das Kind keinen Job hat und als arbeitssuchend gemeldet ist. Etwas länger, bis zum 25. Geburtstag, können die Freibeträge genutzt werden, wenn:

    • das Kind eine Ausbildung macht oder studiert
    • das Kind sich in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und Wehr- oder Zivildienst befindet
    • das Kind eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet
    • das Kind sich als Entwicklungshelfer oder Dienstleistender im Ausland befindet

    Wenn ein Kind außerdem aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann, stehen die Freibeträge Eltern unabhängig vom Alter des Kindes zu.

    Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Wer kann welche Leistung bekommen?

    Kindergeld in Höhe von monatlich 255 Euro pro Kind und der Kinderfreibetrag können laut dem Familienportal des Bundes nicht gleichzeitig genutzt werden. Welche Leistung sich eher lohnt, hängt vom Einkommen ab. In der Regel profitieren Eltern mit einem höheren Verdienst eher von den Freibeträgen als vom Kindergeld. Selbst muss aber niemand zum Taschenrechner greifen. Das Finanzamt berechnet im Steuerbescheid automatisch, was günstiger ist. Ein Antrag auf den Kinderfreibetrag muss daher nicht gestellt werden.

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