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Steuererklärung 2022: Steuererklärung: Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Steuererklärung 2022

Steuererklärung: Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

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    Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat, braucht nicht direkt das Schlimmste befürchten.
    Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat, braucht nicht direkt das Schlimmste befürchten. Foto: Christin Klose, picture alliance, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Für viele Menschen in Deutschland ist die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 fällig. Doch was passiert eigentlich, wenn man vergessen hat, sie abzugeben oder sie einfach nicht gemacht hat?

    Steuererklärung Frist: Bis wann kann man die Steuererklärung 2022 abgeben?

    Auch in diesem Jahr heißt es für viele Steuerpfllichtige in Deutschland: Zeit für die Einkommensteuererklärung. In diesem Jahr ist die Abgabefrist dafür am 2. Oktober. Wer seine Steuererklärung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei Steuerberatenden machen lässt, hat noch etwas Zeit. Dort ist die Abgabefrist für das Steuerjahr 2022 erst am 31. Juli 2024.

    Was passiert wenn man die Steuererklärung später abgibt?

    Für viele, die eine Steuererklärung abgeben müssen, ist dann doch der Schreck groß, wenn die Abgabefrist näher rückt. Doch was sind eigentlich die Konsequenzen, wenn die Einkommensteuererklärung zu spät oder auch gar nicht abgegeben wird?

    Für diesen Fall hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) verschiedene Möglichkeiten auf ihrer Website zusammengefasst:

    • Fristverlängerung: Wem früh genug auffällt, dass er oder sie die Einkommensteuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, sollte beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das muss schriftlich erfolgen, schreibt die VLH dazu. Allerdings geht dies laut VLH nur, wenn "der oder die Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt".
    • Verspätungszuschlag: Sie haben keine Fristverlängerung erhalten oder die Steuererklärung gar nicht abgegeben? Dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser liegt allerdings im Ermessen des Finanzamts. Wie die VLH schreibt, drücken die Finanzämter aber gerne mal ein Auge zu. Wichtig: Die Steuererklärung muss innerhalb von 14 Monaten beim Finanzamt eingehen, sonst wird der Versäumniszuschlag fällig.
    • Zwangsgeld: Wer bis hierhin immer noch nicht auf die Schreiben vom Finanzamt reagiert und eine Steuererklärung abgegeben hat, muss mit der Androhung einer Zwangsgeldfestsetzung rechnen. Wie die VLH schreibt, ist in dem Schreiben noch eine letzte Frist für die Abgabe enthalten. Diese sollte unbedingt eingehalten werden, sonst wird es teuer.
    • Steuerschätzung: Zu allerletzt schätzt das Finanzamt einfach die Besteuerungsgrundlage der Person und schickt einen Steuerbescheid raus.
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