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Heilige drei Könige: Haben Bäckereien am 6. Januar in Baden-Württemberg offen?

6. Januar

Heilige drei Könige: Haben Bäckereien am 6. Januar in Baden-Württemberg offen?

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    Frische Backwaren dürfen nicht an jedem Feiertag verkauft werden. Was gilt an den Heiligen Drei Königen am 6. Januar?
    Frische Backwaren dürfen nicht an jedem Feiertag verkauft werden. Was gilt an den Heiligen Drei Königen am 6. Januar? Foto: Bernd Diekjobst, dpa

    Am 6. Januar haben nur drei Bundesländer arbeitsfrei - und Baden-Württemberg gehört auch dazu. Das bedeutet aber auch, dass die Geschäfte geschlossen bleiben. Gilt das auch für Bäcker? Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Bäckereien in Baden-Württemberg am Feiertag Heilige drei Könige.

    6. Januar: Öffnungszeiten der Bäcker in Baden-Württemberg - diese Gesetze gelten

    Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeiten seit fast zwanzig Jahren bei den Bundesländern. Die Änderungen traten am 1. September 2006 in Kraft. Das Bundes-Ladenschließungsgesetz besteht bis heute, gilt jedoch nur noch in Bayern. "Der Freistaat hat als einziges Bundesland noch kein eigenes Ladenschluss- bzw. Ladenöffnungsgesetz beschlossen", teilt das BMAS auf Anfrage mit.

    Obwohl die Föderalismusreform den Bundesländern mehr Flexibilität bezüglich der Öffnungszeiten ermöglichen sollte, gibt es weiterhin strenge Richtlinien an Feiertagen - auch in Baden-Württemberg. Hierzulande gilt seit dem 6. März 2007 das "Gesetz über die Ladenöffnung" (LadÖG). In § 3 ist festgehalten, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Aber gilt das auch für Bäckereien am Feiertag Heilige Drei Könige?

    Öffnungszeiten an Heilige Drei Könige: Dürfen Bäckereien am 6. Januar öffnen?

    In §9 des Gesetzes über die Ladenöffnung sind "Konditor- und frische Backwaren" als Ausnahme festgehalten. Bäckereien dürfen in Baden-Württemberg also öffnen. Sie müssen dabei aber bestimmte Auflagen einhalten. Hier der Überblick:

    • Bäcker dürfen am 6. Januar in Baden-Württemberg maximal drei Stunden öffnen.
    • Bestimmte Zeiten sind nicht festgelegt, das dürfen Inhaber selbst entscheiden. Meistens haben Bäckereien an Feiertagen vormittags geöffnet.
    • Laut Gesetz muss bei der Wahl der Öffnungszeiten auch die "Zeit des Hauptgottesdienstes" berücksichtigt werden. Da es sich um einen christlichen Feiertag handelt, soll dadurch die Feiertagsruhe bewahrt werden.
    • Die Öffnungszeiten an Heilige Drei Könige müssen für Kunden gut sichtbar angebracht werden - das ist sogar im Gesetz so festgehalten und gilt für alle gesonderten Öffnungszeiten an Feiertagen.

    Obwohl Bäckereien am 6. Januar trotz Ladenschlussgesetz in Baden-Württemberg öffnen dürfen, besteht trotzdem eine gewisse Unsicherheit, ob sie das auch tatsächlich tun. Manche Inhaber nutzen den Feiertag zum Beispiel für einen Betriebsurlaub.

    Wer nicht auf frische Brötchen an den Heiligen Drei Königen verzichten möchte, sollte sich bei der Bäckerei seiner Wahl nach den Öffnungszeiten erkundigen.

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Bäckereien für Konstanz und Friedrichshafen.

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